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Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung, also die reine Absicherung für den Todesfall, ist die häufigste Variante der Hinterbliebenenversorgung. Für Menschen mit einer Behinderung ist der Versicherungsschutz genauso wichtig, wie für alle anderen auch, allerdings müssen sie die wichtige Hürde der Gesundheitsprüfung nehmen.

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Risikolebensversicherung – Grundlagen und Funktionsweise

Als reine Todesfallversicherung sieht die Risikolebensversicherung keine Kapitalansparung oder Ablaufleistung vor. Irrtümlicherweise wird gerne argumentiert, dass die Beiträge somit verloren wären.

Allerdings bestehen sowohl die klassischen kapitalbildenden als auch die fondsgebundenen Lebensversicherungen im Prinzip aus einer Risikolebensversicherung und einem zusätzlichen Sparvorgang: Der Beitrag für das Risiko des vorzeitigen Todes der versicherten Person muss immer aufgewendet werden und steht damit zum Ansparen einer Ablaufleistung nicht zur Verfügung. Aus der Summe dieser Risikoanteile werden im Ernstfall die Todesfallleistungen an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Es wird also nur ein Anteil des Beitrages zur Lebensversicherung überhaupt in die Kapitalanlage investiert, insbesondere bei der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung wird auch nur dieser Teil garantiert verzinst.

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Beitragskalkulation und Gesundheitsprüfung

Die Beiträge für die Risikolebensversicherung setzen sich demnach nur aus den Anteilen für die Kosten für Vertrieb und Verwaltung und für das Risiko des vorzeitigen Ablebens zusammen. Dieser Risikoanteil berechnet sich auf der Grundlage umfangreicher Statistiken, die beispielsweise das Eintrittsalter, die Berufsgruppe und den Gesundheitszustand berücksichtigen – und hier beginnen die Probleme für Menschen mit einer Vorerkrankung.

Abhängig vom jeweiligen Krankheitsbild und dem Grad der Behinderung können Lebensversicherungen den Versicherungsschutz durchaus ablehnen. Natürlich muss immer die konkrete Situation geprüft werden, je detaillierter die Auskünfte zum Gesundheitszustand erteilt werden, umso fundierter kann eine Entscheidung ausfallen, allerdings ergibt sich daraus die logische Folge dass die Beiträge steigen je höher das Risiko für den Lebensversicherer wird.

Unterschiedliche Vorgehensweisen möglich

Zunächst ist es äußerst wichtig, dass alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Gefahr, den wichtigen Schutz einer Risikolebensversicherung zu verlieren, ist ganz einfach zu groß, denn die Versicherung ist von der Leistung freigestellt, wenn vorvertragliche Anzeigepflichten nicht erfüllt wurden.

Für Menschen mit geistiger Behinderung empfiehlt sich darüber hinaus die Prüfung der Geschäftsfähigkeit, denn auch diese ist Grundlage für einen wirksamen Vertrag. Eine ganz einfache Lösung ist die Trennung von Versicherungsnehmer*in als Vertragspartner*in und versicherter Person, also desjenigen, für den der Versicherungsschutz installiert werden soll.

So können Eltern oder Betreuer*innen als Vertragspartner*in auftreten, was auch in anderen Fällen durchaus sinnvoll sein kann. Wenn beispielsweise Leistungen vom Staat in Anspruch genommen werden sollen, wird diese Absicherung nicht angerechnet. Im nächsten Schritt ist die Anfrage bei einem renommierten Versicherer zu erledigen, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen sinnvollen Hinterbliebenenschutz zu erhalten, auch wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden müssen.

Individuelle Beitragskalkulationen oder beitragsfreie Alternativen

Die Tarif-Beiträge zur Risikolebensversicherung variieren stark am Markt, sodass eine Orientierung an den leistungsstarken Anbietern durchaus empfehlenswert ist.

Anhand des konkreten Gesundheitszustands wird der Lebensversicherer eine Risikoprüfung durchführen, die eventuell zu einem Beitragszuschlag führen kann. Vor allem Versicherungen mit individuellen Tarifen können auch in schwierigen Fällen gangbare Kompromisse zur Hinterbliebenenversorgung bieten.

Voraussetzung ist in jedem Fall die vertrauensvolle Anfrage beim Versicherer mit der exakten Darstellung der Behinderung, damit diese ins Verhältnis zur Höhe der Versicherungssumme und aller anderen Faktoren gesetzt werden kann. Sollte eine Risikolebensversicherung in der üblichen Form nicht möglich sein, bietet sich immer noch die Alternative einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen, allerdings ist diese Absicherung summenmäßig begrenzt und relativ teuer. Alternativ lassen sich auch Hinterbliebenenabsicherungen in Rentenversicherungen einschließen, allerdings begrenzt durch eine Gesundheitsprüfung.

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Risikolebensversicherung für Menschen mit Behinderung – empfehlenswerte Vorgehensweise

Eine Hinterbliebenenversorgung ist für viele Menschen und ganz unabhängig von einer Behinderung wichtig. Allerdings wird der Versicherungsschutz nur gewährt, wenn eine Gesundheitsprüfung erfolgt ist. Deswegen ist es empfehlenswert, sich zunächst ausführlich Gedanken über die Höhe der Versicherungssumme zu machen: Je höher der Todesfallschutz gewünscht wird, desto umfangreicher erfolgt nämlich die Risikoprüfung.

Folgende Schritte sind also zu erledigen:

  • den genauen Bedarf zu ermitteln,

  • den Gesundheitszustand so detailliert wie möglich darstellen und mit ärztlichen Unterlagen belegen,

  • den oder die Versicherungsnehmer*in von der versicherten Person getrennt festlegen,

  • bei renommierten Versicherern eine Anfrage auf Risikolebensversicherung stellen und

  • die Vorschläge nach Preis und Leistung sorgfältig vergleichen.

  • Für den Notfall steht immer noch die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen zur Verfügung, um die Hinterbliebenen vor einer finanziellen Belastung durch die Bestattungskosten zu schützen.


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