Wie sich der Grad der Behinderung zusammensetzt

Das Versorgungsamt setzt bei einem Antrag auf den Schwerbehindertenausweis den sogenannten Grad der Behinderung fest. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie hier.
Nachdem das Versorgungsamt alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen hat, wird aus den Angaben der Grad der Behinderung (GdB) errechnet. Der GdB wird von ärztlichen Gutachtern festgesetzt. Dazu summieren sie alle Auswirkungen Ihrer Behinderungen und bewerten, wie stark sich alle Behinderungen zusammengenommen in allen Lebensbereichen, privat wie beruflich, auswirken.
Einzel-GdB / Gesamt-GdB
Beziehen sich die Auswirkungen der Einschränkungen auf eine Behinderung, wird der errechnete GdB als Einzel-GdB bezeichnet.
Wichtig: Einzel-GdBs werden nicht addiert. Wenn Sie also drei GdBs in der Höhe von 20 haben, ist Ihr Gesamt-GdB nicht 60. Denn der GdB richtet sich nicht nach der Anzahl der Behinderungen, sondern nach der Schwere der Auswirkungen.
Gültigkeit des Ausweises
Der Ausweis wird meistens für fünf Jahre ausgestellt. Bei Kindern bis 10 Jahren wird er entsprechend befristet. Ebenso bei jungen behinderten Menschen von 10 bis 15 Jahren bis zum 20. Geburtstag. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss man den Ausweis erneut beantragen. Circa drei Monate vor Ablauf des Ausweises sollte man sich um eine Verlängerung oder eine Neubeantragung kümmern.
Text: MyHandicap
Foto: MyHandicap