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Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis soll die Teilnahmemöglichkeiten am sozialen Leben für Personen mit Behinderung verbessern. Dazu gehören verschiedene Nachteilsausgleiche wie Freifahrten oder Vergünstigungen. Die Beantragung des Ausweises ist ein komplexes Verfahren, wir nehmen Sie an die Hand und geben Ihnen einen Überblick darüber, was Sie bei der Beantragung beachten sollten. Dabei klären wir über die Voraussetzungen und die Vorgehensweise bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises auf.

© pixabay

(pixabay)

Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Menschen die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten und dadurch viele Vorteile wahrzunehmen. Entscheidend hierfür sind die Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis. Lesen Sie hierzu unseren Artikel über Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Dort finden Sie eine detaillierte Auflistung der einzelnen Abkürzungen sowie deren Bedeutungen.

Berechnung des Grades der Behinderung (GdB) als Grundvoraussetzung für den Antrag auf Schwerbehinderung

Der Grad der Behinderung gibt Aufschluss über die Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen und sagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus. Es geht dabei lediglich um die Auswirkungen der Behinderung auf verschiedene Lebensbereiche. Er wird im Bereich von 20 bis 100 festgestellt. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Menschen jedoch erst ab einem Grad der Behinderung 50.

In der Regel entscheidet das zuständige Amt über den Grad der Behinderung anhand der medizinischen Unterlagen und nach Rücksprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Das Amt orientiert sich bei seiner Entscheidung dabei vorrangig an die vom Antragsteller oder der Antragstellerin eingereichten Nachweise. Der Grad der Behinderung wird bei Kindern und Jugendlichen mit den gleichen Maßstäben festgestellt wie bei Erwachsenen.

Beziehen sich die Auswirkungen der Einschränkungen auf eine Behinderung, wird der errechnete GdB als Einzel-GdB bezeichnet. Antragsteller*innen sollten dabei beachten, dass mehrere Behinderungen, die jeweils einen GdB zugeordnet bekommen, nicht einfach addiert werden. Das zuständige Amt prüft nämlich vorrangig die wechselseitige Wirkung der Einzel-GdB in ihrer Gesamtheit. Zum Beispiel werden eine Hörbeeinträchtigung (GdB 30) und eine Gehbehinderung (GdB 50) nicht einfach zu einem Gesamt-GdB von 80 addiert. Stattdessen wird das Amt beurteilen, inwieweit sich die Behinderungen gegenseitig beeinflussen und den Alltag der Person einschränken. Einen Überblick über den GdB nach Behinderung oder chronischer Erkrankung finden Sie in unserem Artikel „Grad der Behinderung – Tabelle“.

Antragsverfahren: Erstantrag eines Schwerbehindertenausweises

Grundsätzlich wird der Antrag auf Feststellung einer Behinderung über ein Antragsformular bei der jeweils zuständigen Kommune gestellt. Dieser muss schriftlich beim Versorgungsamt oder dem ihm unterstellten Amt beantragt werden. Der Antrag setzt sich aus einem Formular, welches die betroffene Person für Ihr jeweiliges Bundesland oder Kreis online ausdrucken kann, und aus relevanten medizinischen Unterlagen zusammen.

Ärztliche Befunde, Laborberichte oder andere Dokumente beispielsweise über Krankenhausaufenthalte können dem Antrag beigefügt werden. Diese ärztlichen Gutachten werden normalerweise nicht verlangt, erleichtern jedoch weitere Rückfragen und Ermittlungen von Seiten des Versorgungsamtes.

Die dafür notwendigen Antragsformulare werden in Stadt- und Kreisverwaltungen, Sozialverbänden und den Vertretungen für Menschen mit (Schwer)behinderungen in Betrieben ausgehändigt. Alternativ kann der Antrag auch online gestellt werden. Zusätzlich benötigen Sie für den Antrag ein aktuelles Lichtbild für den fertigen Schwerbehindertenausweis.

Wichtig ist zu beachten, dass ärztliche Unterlagen über den derzeitigen Gesundheitszustand des Antragstellenden dem Antrag beigefügt werden müssen. Die jeweilige Kommune fordert fehlende Unterlagen bei den Ärztinnen und Ärzten direkt an. Bei einem veränderten Gesundheitszustand kann über das Antragsformular jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden. In diesem Fall bewertet das Versorgungsamt Ihren Grad der Behinderung neu und passt die Angaben auf Ihrem Ausweis an. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zum Thema „Verschlimmerung der Krankheit – höherer Grad der Behinderung“.

Bild eines Stethoskops, das auf einem weißen Tuch liegt. | © Hush Naidoo/unsplash Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten. (Hush Naidoo/unsplash)

Im Antrag kann auch eine Auflistung der sonstigen Umstände, die betroffene Personen im Alltag behindern, erstellt werden. So können auch Narben oder andere körperliche Veränderungen auf Grund von operativen Eingriffen eine Beeinträchtigung im Alltag darstellen. Es gilt also auch mittelbare Folgen der Erkrankung aufzuzählen, die durch die Erkrankung entstanden beziehungsweise verschlimmert wurden. Diese können beispielsweise Folgen wie psychische Belastungen, berufliche Einschränkungen oder Fertilitätsstörungen sein. Für Jugendliche unter 15 Jahren ist zu beachten, dass beide Erziehungsberechtigten den Antrag unterschreiben müssen.

Das zuständige Versorgungsamt entscheidet innerhalb von drei bis sieben Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt.

Das Wichtigste in Kürze: Schwerbehindertenausweis beantragen – Step by Step

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt / ihrer Hausärztin

Er oder sie stellt Ihnen die Nachweise zur Verfügung, die Sie für die Antragserstellung benötigen und wird ggf. sogar eine Stellungnahme zu Ihrem derzeitigen Gesundheitszustand schreiben. Dafür ist es wichtig, den Arzt oder die Ärztin von seiner oder ihrer Schweigepflicht zu befreien, da er oder sie ohne Ihre Zustimmung keine Daten an Dritte weitergeben darf.

  1. Tragen Sie alle benötigten Dokumente zusammen
  • Ärztliche Befunde, Gutachten, Laborberichte oder Dokumente über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte
  • Bereits bestehende amtliche Gutachten
  • Anerkennungsbescheide von beispielsweise Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
  • Informationen über bereits gestellte Anträge bei anderen sozialen Leistungsträgern
  • aktuelles Lichtbild
  1. Stellen Sie den Antrag für Ihren Schwerbehindertenausweis

Die Antragsformulare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Daher sollten Sie sich bei der Antragsstellung an das Versorgungsamt des Bundeslandes Ihres derzeitigen Wohnortes wenden. Die Adresse des zuständigen Amtes erfahren Sie auch beim Bürgeramt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.
Beim Beantragen schauen Sie am besten auf der Webseite Ihres Wohnorts, ob das Antragsformular auch online bezogen werden kann, alternativ erhalten Sie das Antragsformular bei dem Versorgungsamt in Ihrer Stadt, im Bürgerbüro Ihrer Stadt, bei einer EUTB-Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder bei den Vertretungen für Menschen mit Schwerbehinderung in Betrieben.
Das Antragsformular speichern Sie am besten auf Ihrem PC, füllen es Ruhe aus, drucken es aus und senden es anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle.

Haben Sie noch Fragen zur Antragsstellung? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hilft über das Bürgertelefon beim Thema Behinderung 030 221911-006, Mo–Do 8–20 Uhr weiter.

Gültigkeit und Abgabe des Schwerbehindertenausweises

Der Ausweis wird meistens für fünf Jahre ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss man den Ausweis erneut beantragen. Circa drei Monate vor Ablauf des Ausweises sollte man sich um eine Verlängerung oder eine Neubeantragung kümmern. Eine unbefristete Ausstellung ist nur möglich, wenn sich auch in der Zukunft nichts an den Einschränkungen ändern wird.

Bei Kindern mit Schwerbehinderung unter 10 Jahren ist der Ausweis bis zum 10. Geburtstag befristet und bei Kindern und Jugendlichen mit Schwerbehinderung vom 10. bis 15. Geburtstag ist der Ausweis bis zum 20. Geburtstag befristet. Danach werden die Voraussetzungen der Schwerbehinderung neu überprüft.

Wer keine sichtbare Behinderung hat und denkt, dass er auf dem Arbeitsmarkt, beispielsweise bei der Jobsuche, durch einen Schwerbehindertenausweis Nachteile hat, kann den Ausweis auch wieder abgeben. Dazu muss man sich den Grad der Behinderung 0 geben lassen. Bei einem Neu- beziehungsweise Änderungsantrag kann die Frage nach den Behinderungen nicht beantwortet werden. Dann wird automatisch der GdB 0 festgestellt und der Ausweis eingezogen. Ein neuer Ausweis kann jederzeit wieder beantragt werden. Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, seine Behinderung im Bewerbungsschreiben oder im Vorstellungsgespräch zu erwähnen. Eine Pauschallösung gibt es hier jedoch nicht. Das hängt stark von der Stelle und von der Art der Behinderung ab. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zum Thema Schwerbehinderung im Vorstellungsgespräch

Schwerbehindertenausweis verlängern oder neu beantragen

Bei der Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises erhalten Sie ein Schreiben des Versorgungsamts. Dort werden Sie aufgefordert, die behandelnden Ärztinnen und Ärzte aufzuführen, mit denen sich das Amt dann in Verbindung setzt, um Ihren derzeitigen Gesundheitszustand zu ermitteln. Der Grad der Behinderung wird häufig nach Ablauf der Heilungsbewährung heruntergesetzt, wenn also die akute Therapie abgeschlossen wurde.

Den Kontaktdaten der jeweiligen Ärztinnen und Ärzte können, wie beim Erstantrag, Ärztliche Befunde, Laborberichte oder andere Dokumente beispielsweise über Krankenhausaufenthalte beigefügt werden. Diese ärztlichen Gutachten werden aber normalerweise nicht verlangt, erleichtern jedoch weitere Rückfragen und Ermittlungen von Seiten des Versorgungsamtes.

Schicken Sie für die Verlängerung formlos ein Lichtbild, Ihren Namen mit Geburtsdatum sowie Ihr Geschäftszeichen an die zuständige Behörde.

Wenn der Ausweis bereits zum zweiten Mal verlängert wurde und der Ausweis nicht unbefristet ausgestellt wurde, sollten Sie einen neuen Antrag stellen, um den Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Bei einem Neuantrag muss dem Versorgungsamt eine Verbesserung oder Verschlechterung mitgeteilt werden. Das Amt leitet dann ein Verfahren zur erneuten Feststellung des GdB ein und das Prozedere beginnt von vorne.

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