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Kostenbeiträge bei Heimunterbringung

Die Unterbringung von Kindern und Erwachsenen in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, ist sowohl für die Betroffenen als auch die Angehörigen in vielen Fällen eine Entlastung. Betroffene werden in Wohnheimen rund um die Uhr vom Pflegepersonal betreut.

Person im Rollstuhl in einer Küche | © pexels

Eine barrierefreie Küche kann für Menschen mit einer körperlichen Einschränkungen vieles erleichtern. (pexels)

Je nach Wohnheim leben Bewohnerinnen und Bewohner in Einzel- oder Mehrbettzimmern. Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner ist ebenfalls unterschiedlich je nach Größe und Bedarf der in einer Region herrscht. Eine Unterbringung ist in manchen Fällen eine gute Lösung für beide Seiten, gerade wenn die pflegenden Angehörigen selbst älter werden und an die Grenzen der körperlichen Möglichkeiten stoßen. Obwohl die Familien meistens möglichst lange gemeinsam wohnen möchten, ist es unter Umständen ratsam sich um einen Platz im Wohnheim zu kümmern, da die Kapazitäten häufig ausgelastet und Wartelisten lang sind.

Wohnheime

Das Angebot für Wohnheim in Deutschland wird hauptsächlich von Wohlfahrtsverbänden oder kirchlichen Institutionen bereitgestellt. Dazu gehören beispielsweise der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Rote Kreuz, die Diakonie und die Caritas.

Betroffene Personen und deren Angehörige sollte sich bei der Wahl eines Wohnheimes mit dem Angebot beschäftigen. Manche Wohnheime sind auf ein bestimmtes Krankheitsbild spezialisiert und beschäftigen zusätzlich geschultes Personal, um die Betreuung der Patientinnen und Patienten noch effektiver zu gestalten. In manchen Heimen gibt es die Möglichkeit zur Probe zu wohnen.

dreistöckiges Gebäude von außen, Straße im Vordergrund | © pixabay In einem Pflegeheim wohnen pflegebedürftige Menschen und werden unter der Verantwortung professioneller Pflegekräfte betreut, gepflegt und versorgt. (pixabay)

Kostenbeiträge der Eltern bei Heimunterbringung des Kindes

Seit dem 1. Januar 2020 gab es eine Änderung der Gesetzeslage bei der Eingliederungshilfe. Zuvor übernahm diese die Unterbringung und zusätzliche Kosten grundsätzlich komplett. Seit der Änderung übernimmt die Eingliederungshilfe hauptsächlich die Kosten für Therapiezwecke. Unterkunft, Verpflegung oder Unterhalt wird neuerdings von den jeweiligen Sozialämtern bezahlt. 

Berechtigte Personen müssen die Unterstützung beim Sozialamt jedoch zusätzlich Beantragen. Seit 2020 müssen die Eingliederungshilfe und die Leistungen des Sozialamtes deshalb getrennt beantragt werden.

Dafür entfällt dank der Änderungen auch die Beteiligung der Eltern an den Unterhaltskosten für das Kind mit Behinderung im Wohnheim. Lediglich Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro pro Person müssen sich bei der Finanzierung beteiligen, weil es in solchen Fällen als angemessen gesehen wird.

Nach wie vor gilt jedoch, dass das Sozialamt das Kindergeld abzweigen darf, wenn das behinderte Kind in ein Wohnheim umzieht und den Eltern keine tatsächlichen Kosten mehr mit dem Unterhalt des Kindes entstehen. Zusätzliche Informationen zur Abzweigung des Kindergeldes finden Sie in unserem Artikel zu Kindergeld.

Wohngemeinschaften statt Wohnheimen

Eine andere Form der Betreuung ist das gemeinsame Zusammenleben in betreuten Wohngemeinschaften oder Gruppenwohnungen. In Wohngruppen leben Menschen mit Behinderung auf freiwilliger Basis als Gemeinschaft zusammen. Dabei kann die Gruppe nur aus Menschen mit Behinderung bestehen oder auch aus Personen mit und ohne Unterstützungsbedarf. Eine ambulante Betreuung in der Wohngemeinschaft findet statt, wenn Hilfen notwendig sind.

Diese Wohnform ist ideal für Personen, die über ein recht hohes Maß an Selbstverantwortung verfügen und in verschiedenen Bereichen auch noch selbstständig sind, aber eine Einzelwohnung nicht in Frage kommt.

Generell kann davon ausgegangen werden, dass Menschen in Wohngemeinschaften zumindest in praktischen Dingen des Alltags von der Hygiene, über Sauberkeit in den Räumen bis hin zu Einkäufen Hilfe und Unterstützung benötigen. Entscheidend ist aber immer der individuelle Bedarf. Wichtig bei dieser Wohnform ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftsfähig sind.

Kostenbeiträge bei Heimunterbringung

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