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Tipps für den Besuch zur Pflegebegutachtung

Damit die Pflegeversicherung überhaupt Leistungen erbringt, muss die Pflegebedürftigkeit zunächst offiziell festgestellt werden. Für diese Begutachtung haben die gesetzlichen Krankenkassen einen medizinischen Dienst (MDK) eingerichtet. Die privaten Versicherer haben diese Aufgabe an die „Gesellschaft für medizinische Gutachten“, Medicproof GmbH, übergeben.

eine pflegebedürftige alte Frau liegt im Bett | © pixabay

Pflegebedürftigkeit (pixabay)

Bei einer Pflegebegutachtung wird geklärt, inwieweit betroffene Personen pflegebedürftig sind. Die Begutachtung führen bei gesetzlich Versicherten Pflegefachkräfte oder Ärzt*innen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durch. Bei Personen, die privat versichert sind, ist meist der Gutachterdienst MEDICPROOF für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit zuständig. Sobald ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt wurde, wird ein Termin für einen Hausbesuch zur Pflegebegutachtung angekündigt.

Die Begutachtungssituation

In einem persönlichen Gespräch mit der betroffenen Person und Angehörigen nimmt die Gutachterin oder der Gutachter mittels eines festgelegten Fragenkatalogs persönliche Daten sowie Angaben zu Einschränkungen, Problemen und alltäglichem Unterstützungsbedarf auf.

Der Besuch der Pflegegutachter*innen vom MDK oder der MEDICPROOF GmbH löst bei Betroffenen und Angehörigen häufig gemischte Gefühle aus. Einerseits möchten sie die ihnen zustehenden Hilfen ausschöpfen, weil Pflegebedürftigkeit eine erhebliche und dauerhafte finanzielle und körperliche Belastung darstellen kann. Andrerseits bedeutet die Begutachtung, einen unbekannten Menschen in die intimsten Bereiche des persönlichen Lebens blicken zu lassen. Die Öffnung der Privatsphäre fällt besonders schwer, wenn es um tabuisierte Themen wie Ausscheidung geht. Um die unangenehme Situation so schnell wie möglich zu überwinden, neigen Betroffene nicht selten dazu, ihre Probleme kleinzureden.

Achtung: Daraus kann im Extremfall die Einordnung in einen falschen Pflegegrad entstehen!

Vorbereitung

Grundsätzlich empfiehlt es sich, den angekündigten Besuch der begutachtenden Person von MDK oder MEDICPROOF gründlich vorzubereiten. Da die Mitarbeiter*innen ihren Eindruck nicht aus dem tatsächlichen Erleben der Pflegebedürftigkeit beziehen, sondern aufgrund der mündlichen Darstellung während des Gesprächs zur Begutachtungs zu ihrem Urteil gelangen, sollten Betroffene schon vorher alle Fakten zusammentragen, um während der Stresssituation kein Detail zu vergessen. Außerdem ist es sinnvoll, sich rechtzeitig zu informieren, welche Kriterien bei der Pflegegradfeststellung entscheidend sind und welche lediglich eine geringere oder keine Rolle spielen.

Für die Vorbereitung sollte man an Folgendes denken:

Pflegetagebuch

Zur Gedächtnisstütze eignet sich ein Pflegetagebuch  Es sollte in Stichworten den Tagesablauf der pflegebedürftigen Person beschreiben, zum Beispiel in Form einer Tabelle. Es ist empfehlenswert, das Tagebuch vom ersten Tag der Pflegebedürftigkeit an zu führen, damit sich daraus auch die Entwicklung der Einschränkungen ablesen lässt. Vom Bundesgesundheitsministerium steht dafür entsprechendes Infomaterial und eine Tagebuchvorlage in Tabellenform zur Verfügung. Die Tabelle sollte so detailliert wie möglich geführt sein und auch die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Wäschewaschen, umfassen.

Zusätzlich sollten auch Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten gemacht werden. Ehrenamtlich Pflegende sollten alle Faktoren notieren, die die Pflege beeinflussen oder erschweren. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Körpergewicht
  • Eingeschränkte Bewegungsfähigkeit von Armen und Beinen sowie Schluckstörungen
  • Unkontrollierte Bewegungen
  • Eingeschränkte Belastbarkeit (zum Beispiel wegen einer Herzschwäche)
  • Atembeschwerden (zum Beispiel Luftnot) und Wassereinlagerungen
  • Abwehrverhalten, mangelnde Kooperation, Verwirrtheit, Fluchttendenzen
  • Eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit (zum Beispiel Hören, Sehen, Tasten)
  • Schmerzen
  • Ungeeignete architektonische Voraussetzungen (zum Beispiel ein zu enges Bad, schmale Türen, Treppen in der Wohnung, fehlender Aufzug)

Pflegedokumentation

Gibt es bereits einen ambulanten Pflegedienst, der die Pflege der betroffenen Person übernimmt, dann sollte zugehörige Pflegedokumentation bereitgelegt werden.

Sammlung aller ärztlichen Dokumente

Neben diesem Tagebuch ist es empfehlenswert, alle ärztlichen Dokumente, zum Beispiel Arztbriefe, Behandlungspläne sowie gegebenenfalls die Pflegedokumentationen des ambulanten Pflegedienstes griffbereit zu halten.

Medikamente und Hilfsmittel

Für die Begutachtung werden außerdem Informationen dazu benötigt, welche Medikamente von der Antragstellerin oder dem Antragsteller regelmäßig eingenommenen werden und welche Hilfsmittel zum Einsatz kommen (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...).

Hinzuziehen einer Pflegefachkraft

Da zum Zeitpunkt des Gutachtens die Pflegebedürftigkeit im aktuellen Ausmaß oft noch nicht sehr lange besteht, können Angehörige oder andere ehrenamtliche Helfer*innen die Situation nicht immer korrekt einschätzen. Deshalb ist es oft sinnvoll, eine professionelle Pflegekraft zu bitten, am Gespräch mit dem MDK oder der Medicproof GmbH teilzunehmen. Am besten verabreden Betroffene sich bereits vorher mit dieser Pflegekraft, um die Notizen durchzugehen und weitere Faktoren zu besprechen.

Infomaterial

Eine Checkliste zur zur Pflegebegutachtung und Informationsbroschüren in sämtlichen Sprachen finden Sie auf der Seite des MDK. Für privat Versicherte stellt MEDICPROOF Informationsflyer und Protokolle zur Vorbereitung auf die Begutachtung zum Download zur Verfügung.


Zur Info: Wurde keinen Pflegegrad oder ein zu niedriger anerkannt, kann man Widerspruch gegen die Einstufung einlegen. Gleiches gilt bei einer Ablehnung eines Höherstufungsantrags.


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