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Die private Pflegeversicherung

Bei der Einführung der Pflegeversicherung legte der Gesetzgeber erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Richtlinien vor, die nahezu alle Einwohner*innen umfassen. Kund*innen privater Krankenversicherungen sind demnach verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

ein Mann rückt seine Krawatte zurecht | © pixabay

Modische Kleidung (pixabay)

Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 zwar eine neue Säule der Sozialversicherung ins Leben gerufen, jedoch können die Pflegekosten damit leider nicht komplett gedeckt werden. Es besteht mitunter eine recht große Versorgungslücke.

Wer einen Zugriff auf eigenes Vermögen oder die Finanzkraft von Kindern und Enkeln verhindern möchte, sollte entsprechend vorsorgen. Doch im Tarifdschungel der privaten Pflegeversicherungen gibt es viele potenzielle Fallstricke, die es zu umgehen gilt. Wer hier besonnen handelt und bei der Tarifwahl die wichtigsten Aspekte beachtet, kann letztlich einen bezahlbaren Versicherungsschutz für den Fall einer eigenen Pflegebedürftigkeit finden.

Glas liegt horizontal und Geld kommt aus diesem heraus | © Josh Appel/ unsplash Wenn das Geld knapp wird, können Stiftungen Unterstützung bieten. (Josh Appel/ unsplash)

Beitragssätze

Anders als bei der privaten Krankenversicherung, in der die jeweiligen Anbieter die Beitragssätze ausschließlich nach wirtschaftlichen Grundsätzen bemessen, gelten für die private Pflegeversicherung staatlicherseits festgelegte Höchstgrenzen.

Die Höhe der Prämien richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Lebensalter sowie dem gesundheitlichen Zustand beim Eintritt in die Versicherung. Je älter eine Kundin oder ein Kunde ist, desto größer wird der monatliche Betrag sein, den sie/er an die Versicherung abzuführen hat. Der darf allerdings nicht höher sein als der maximale Beitrag, den  Pflichtversicherte zu zahlen hätten.

Diese Beiträge belaufen sich auf monatlich maximal 147,54 Euro. Bei Arbeitnehmer*innen zahlt die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber einen Anteil zur Pflegeversicherung – so wie er es auch bei gesetzlich Versicherten tun muss. Privat Versicherte mit Anspruch auf Beihilfe (zum Beispiel Beamte) zahlen damit monatlich höchstens 73,77 Euro für die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung, also die Hälfte des maximalen Beitragssatzes von 147,54 Euro.

Private Familienversicherung

Grundsätzlich sind Kinder in der privaten Pflegeversicherung bis zum 23. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Dies gilt nur, wenn sie nicht berufstätig sind. Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, selbständig für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, bleiben ohne Altersgrenze vom Beitrag freigestellt.

Während der schulischen oder beruflichen Ausbildung ist die Beitragsfreiheit mindestens bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt. Diese Zeiträume verlängern sich jeweils um die Dauer von Bundeswehr- oder Zivildienst. Die Pflegeversicherung an sich ist jedoch verpflichtend. Bis auf wenige Ausnahmen muss jede in Deutschland lebende Person pflegeversichert sein. Befreiungen sind nur im Rahmen des Paragraph 22 des elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) möglich.

Nahaufnahme von Händen, die auf einem Klemmbrett schreiben | © pixabay Eine umfassende Beratung ist das A und O eines guten Sanitätshauses (pixabay)

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Um das Maß der Pflegebedürftigkeit ihrer Versicherten einschätzen zu können, beauftragen die privaten Krankenversicherungen die Gesellschaft für medizinische Gutachten „MEDICPROOF“ oder vereinzelt auch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Sie besuchen die pflegebedürftige Person meistens direkt in zu Hause und legen ein standardisiertes Raster zur Einordnung in die gesetzlich definierten Pflegegrade an. Bei diesem Besuch ist die Anwesenheit einer pflegenden Person (entweder Angehörige oder professionelle Dienstleister) notwendig.

Natürlich ist die Höhe der Leistung einer PPV beim Vertragsabschluss sehr wichtig. Schließlich möchte man mit einer solchen Versicherung die Versorgungslücke am Ende tatsächlich komplett schließen. Doch darüber hinaus gibt es einige weitere Leistungsmerkmale, die durchaus interessant sind:

  • Die Beitragspflicht sollte im Versicherungsfall erlöschen, um die Leistung bei Pflegebedürftigkeit nicht zu schmälern.
  • Eine einmalige Sonderzahlung zu Beginn kann sehr interessant sein, um das Wohnumfeld behindertengerecht umzubauen.
  • Da die Preise in der Pflege vermutlich steigen werden, ist eine Leistungsdynamik ein wichtiger Aspekt. Diese gewährleistet, dass die Pflegekosten auch noch in 20 Jahren gedeckt sind, wenn das Preisniveau deutlich höher liegt.
  • Ein unkomplizierter Nachweis der Pflegebedürftigkeit spricht für einen guten Tarif. Wird zudem erst eine Untersuchung von eigenen Versicherungsärzt*innen oder stetig wiederkehrende Nachweise gefordert, ist von solchen Tarifen eher abzuraten.
  • Auch die Leistungen während eines Klinikaufenthalts sind sehr interessant. Einige Versicherungsunternehmen zahlen hier wie die gesetzliche Pflegeversicherung bis zu 4 Wochen weiterhin Leistungen.

In der Versicherungswirtschaft ist oftmals davon die Rede, dass eine PPV wie eine Zahnzusatzversicherung umso günstiger ist, je früher sie abgeschlossen wird. Darüber hinaus sind eventuelle Risikozuschläge in jungen Jahren geringer, da auch weniger Vorerkrankungen bestehen.

Trotzdem spricht nicht alles für einen frühen Vertragsabschluss. So gibt es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung eine deutlich wichtigere Absicherung und nicht immer können Versicherte die Kosten über einen langen Zeitraum tragen.

Darüber hinaus lässt sich die Beitragsentwicklung nur schwer absehen, so dass die Kosten über die Jahre erheblich steigen könnten. Als gute Grenze wird heute allgemein ein Alter von 40 Jahren angesehen – ab diesem Alter lohnt es sich, verstärkt über den Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung nachzudenken.


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