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Sexualassistenz und Sexualbegleitung

Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung ihre sexuellen Bedürfnisse nicht ohne Hilfe von Dritten realisieren können, haben die Möglichkeit Sexualassistenz oder Sexualbegleitung in Anspruch zu nehmen. Doch was ist das genau und wo ist der Unterschied ?

Eine Frau umarmt einen Mann und lächelt. | © Pexels / Ketut Subiyanto

Sexualbegleiter*innen wollen die erotischen und sexuellen Kompetenzen der Klient*innen stärken. (Pexels / Ketut Subiyanto)

Sexualassistenz

Als Sexualassistenz werden in der Praxis Unterstützungshandlungen bezeichnet, die Frauen und Männer mit einer Behinderungen mit einem spezifischen Hilfebedarf in Anspruch nehmen können, um ihre Sexualität leben zu können. Dabei kann zwischen der passiven und der aktiven Sexualassistenz unerschieden werden: 

  • 1

    Passive Sexualassistenz

    Unter die passive Sexualassistenz fallen zum Beispiel das Besorgen von Verhütungsmitteln,  Sexspielzeugen und pornografischen Werken, das Auskleiden eines Paares oder die Vermittlung eines Kontakts zu Prostituierten. Die assistierende Person wird selbst also nicht mit in die sexuellen Handlungen mit einbezogen.

  • 2

    Aktive Sexualassistenz

    Die Definition von aktiver Sexualassistenz nach Walter lautet: „alle Formen der Assistenz, bei denen Mitarbeitende und Pflegekräfte in eine sexuelle Interaktion aktiv einbezogen sind“. Dazu zählt die Hilfe bei Masturbation und Onanie oder die Unterstützung eines mobilitätsbehinderten Paares beim Geschlechtsverkehr. Die Grenzen zwischen aktiver Sexualassistenz und der folgenden Sexualbegleitung können fließend sein.

Sexualbegleitung

Sexualbegleitung fällt gesetzlich gesehen unter Prostitution/Sexarbeit. Bei der Sexualbegleitung geht es meist um eine Person, die sich sexuelle Nähe wünscht und keine Person hat, mit der sie diese realisieren kann. Gegen Geld verbringt ein*e Sexualbegleiter*in Zeit mit der Person und erfüllt sexuelle Wünsche. 

Das ISBB, welches eine Ausbildung für angehende Sexualbegleiter*innen anbietet, betont jedoch, dass bei der erbrachten Dienstleistung nicht die sexuelle Handlung im Mittelpunkt stehe, sondern die gemeinsam verbrachte Zeit. Um sich von der Sexarbeit abzugrenzen, verstehen sie ihre Arbeit als eine Art Ersatzpartnerschaft. So richten sich die vereinbarten Kosten der Dienstleistung auch nicht nach bestimmten sexuellen Praktiken, sondern nach der Zeit. Ziel der ISBB-Sexualbegleitung ist die reflektierte Persönlichkeitsentwicklung der Klient*innen, insbesondere durch Stärkung der erotischen und sexuellen Kompetenzen sowie Empowerment.

Dem pflichtet Catharina, eine Sexualbegleierin ISBB, bei. Es gehe ihr darum, „einen Erlebnisraum“ zu schaffen, wo die Wünsche ihres Gegenübers Platz haben. Zum Beispiel „Erleben, Ausprobieren, Spüren, miteinander in Kontakt sein, Zärtlichkeit, Körperkontakt, Nähe und Nacktheit, vielleicht auch erste sexuelle Erfahrungen machen“. Dadurch solle ein so genanntes „körperliches Selbstbewusstsein“ aufgebaut werden, was sich auch positiv auf den allgemeinen Alltag auswirken könne.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Gemeinsam haben beide, dass eine Person Hilfestellung bietet, damit eine Person oder ein Paar Sexualität leben können. Bei der passiven Sexualassistenz greift die hilfestellende Person nicht in die sexuelle Interaktion ein, sondern besorgt beispielsweise nur Hilfsmittel. Bei der aktiven Sexualassistenz bietet eine oder mehrere Personen Hilfe bei der Masturbation oder der partnerschaftlichen Sexualität, indem zum Beispiel die Hände geführt werden. Diese Leistung kann beispielsweise auch von Sexualbegleiter*innen erbracht werden. Sexualbegleitung hingegen ist meist auf eine Person und deren sexuelle Wünsche ausgerichtet. Die/der Sexualbegleiter*in fungiert als Ersatzpartner*in, berührt die Person oder hat Sex mit ihr.



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