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Die berufliche Weiterbildung für Menschen mit Behinderung

Die berufliche Weiterbildung ist für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, gleichermaßen wichtig. Weiterbildungsmaßnahmen oder auch Fortbildungen sind für Arbeitnehmer mit Behinderung äußerst relevant, um für neue Anforderungen im Berufsleben und am eigenen Arbeitsplatz gewappnet zu sein. Außerdem kann so langfristig die eigene Erwerbsfähigkeit gesichert werden, um so eine drohende Arbeitslosigkeit vorzubeugen.

Eine leichte Behinderung, eine schwere Behinderung oder auch eine chronische Erkrankung muss kein Hindernis im Berufsleben darstellen. Weiterbildungen und Fortbildungen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung dienen vielmehr dazu neue Qualifikationen und Fähigkeiten zu erlangen, welche dann im Berufsalltag sinnvoll eingesetzt werden können. Dies ist für den beruflichen Werdegang eines Arbeitenden mit Behinderung von großem Vorteil.

Arbeitsförderung bei Menschen mit Behinderung

Eine berufliche Weiterbildung oder ein Berufswechsel wird meist erst dann nötig, wenn eine Person erst nach einer Krankheit oder einem Unfall eine Behinderung im Berufsalltag bekommt oder sich die bisherige Behinderung oder chronische Krankheit drastisch verschlechtert. Durch diese Behinderung kann dann die eigentliche Tätigkeit nicht mehr länger ohne Probleme ausgeführt werden. Um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung, aber auch den Arbeitsplatz zu sichern, werden berufliche Umschulungen oder Weiterbildungen in einen möglichen anderen Bereich angeboten.

Träger der Arbeitsfördermaßnahmen

Die Arbeitsförderung wird in Deutschland hauptsächlich vom zuständigen Integrationsamt oder in einzelnen Fällen von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Finanziert werden diese Leistungen durch die Ausgleichsabgabe. Alle Arbeitnehmer mit jeglicher Art von Behinderung haben den Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu notwendigen, arbeitserhaltenden Maßnahmen. 

Die finanziellen Leistungen an die Arbeitnehmer sind:

  • Assistenz zur Arbeitsausführung
  • Technische Hilfsmittel
  • Dolmetscher*in für Schrift- und Gebärdensprache
  • Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen

Die Teilnahmegebühren für Fort- oder Weiterbildungen, Unterrichtsmaterialien sowie anderweitig anfallende Aufwände, die sich aus der Behinderung ergeben, können vom Integrationsamt übernommen werden. Die Kosten für mögliche An- und Abreise sowie Unterkunft und Betreuung sind ebenfalls förderfähig, da diese die Teilnahme erst ermöglichen.

Eine im Rollstuhl sitzende Frau arbeitet mit einem Mann und einer Frau, die nicht im Rollstuhl sitzen zusammen. | © pexels.com Inklusion bei der Arbeit wird immer mehr gefördert, damit eine Gleichstellung erreicht wird. (pexels.com)

Finanzielle Unterstützung für Erwerbstätige, die sich umschulen möchten

Um einen Anspruch auf berufliche Förderung als Arbeitnehmer mit Behinderung geltend zu machen, muss zunächst ein Förderantrag im zuständigen Integrationsamt eingereicht werden. Dieser Förderantrag muss sich auf die gewünschte Weiterbildung beziehen. Ebenfalls ist die Behinderung durch den Behindertenausweis und der Arbeitsvertrag vorzulegen. Im weiteren Verlauf wird dann über die Höhe des Förderbetrags anhand verschiedener Kriterien entschieden. Von großer Wichtigkeit ist hier, ob durch die Maßnahmen ein sinnvoller Einsatz am Arbeitsplatz wieder garantiert werden kann und ob sich die Qualifikation und dessen Arbeitssituation deutlich verbessert. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Chance sehr hoch, alle Kosten vom Integrationsamt erstattet zu bekommen.

Wo kann die Weiterbildung oder Fortbildung stattfinden?

Genauso wie bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderung gibt es auch bei der Weiterbildung verschiedene Anlaufstellen.

  • 1

    Berufsförderungswerke

    Die Berufsförderungswerke (BFW) werden aber als wichtigste der Anlaufstellen genutzt. Berufsförderungswerke sind überbetriebliche Einrichtungen zur betrieblichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung von Menschen mit Behinderung, die in der Regel noch berufstätig sind oder es zumindest waren.

  • 2

    Berufliche Trainingszentren

    Berufliche Trainingszentren sind vor allem, für all diejenigen nach einer oder mit einer starken psychischen Erkrankung. Sie werden unterstützt beruflich wieder Fuß zu fassen oder sich gegebenenfalls neu zu orientieren.

  • 3

    Werkstätten

    Werkstätten für Menschen mit Behinderung werden fast so häufig als Fort- und Weiterbildungseinrichtungen genutzt wie die Berufsförderungswerke. Vor allem Menschen, die bereits eine Behinderung haben, welche sich im Laufe der Zeit nun verschlechtert hat, sind hier durch die Fachexperten gut aufgehoben.

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