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Barrierefrei studieren mit der Eingliederungshilfe

Die laut dem Europäischen Hochschulführer HEAG wachsende Zugänglichkeit an den Hochschulen zeichnet sich insbesondere durch bauliche Anpassungen, tragbare Hörgeräte oder barrierefreie Arbeitsplätze aus. Für individuelle Maßnahmen wie zum Beispiel eine Studienassistenz ist jedoch die Eingliederungshilfe zuständig.

Eine Rollstuhlrampe | © Andrzej Rembowski / pixabay

Ziel vieler Einrichtungen ist es, Menschen mit Behinderung barrierefreies Studieren zu ermöglichen. (Andrzej Rembowski / pixabay)

Trotz einer breiten Palette an Maßnahmen sind es „manchmal nicht genug“ Hilfen für Studierende mit Behinderungen, findet Christian Papadopoulos. „Oft muss man sich irgendwie durchwurschteln“, weiß der studierte Soziologe aus seinen eigenen Erfahrungen zu berichten. Er ist heute Projektleiter des Kompetenzzentrums kombabb in Bonn, in dem sich Studieninteressent*innen mit Behinderung beraten lassen können.

Kein Studium ohne Eingliederungshilfe 

Ohne die Eingliederungshilfe hätte Sabine ihr Psychologie-Studium gar nicht angefangen. „Da hätte ich die Professoren einfach nicht verstehen können“. Sabine ist hochgradig schwerhörig und benötigt Gebärdensprachdolmetschende, die das Gesprochene in den Vorlesungen, Seminaren und Übungsstunden übersetzen.

„Ich wusste von Bekannten über die Möglichkeiten“, erzählt Sabine, und stellte ein paar Monate vor Studienbeginn einen Antrag beim überörtlichen Sozialhilfeträger in München. Weil immer der jeweilige Hochschulort entscheidend ist, war der Bezirk Oberbayern zuständig für Sabine, die ihren ersten Wohnsitz noch bei ihren Eltern in Baden-Württemberg hatte.

Freigrenzen für Einkommen und Vermögen

Weil Eingliederungshilfe Sozialhilfe ist, gelten beim Einkommen wie beim Vermögen bestimmte Freigrenzen. Auch das Einkommen sowie das Vermögen ihrer Eltern wurden überprüft, aber dieses wird „zumindest bei Durchschnittsverdienern meist nicht beansprucht“. Bei Sabine lag das eigene Vermögen etwas über der Freigrenze, weshalb sie die Differenz erst aufbrauchen musste, bis die Eingliederungshilfe einsprang.

Die Bewilligung des Erstantrags hängt von der Erwartung ab, ob das Studium auch abgeschlossen werden kann und der angestrebte Beruf eine ausreichende Lebensgrundlage bietet. Jede bewilligte Maßnahme muss außerdem „notwendig oder dringend erforderlich sein, um den Studienerfolg sicherzustellen“. Da reiche eine bloße Erleichterung nicht aus, erklärt Papadopoulos die Voraussetzungen. Das bedeutet: Ärztliche Bescheinigungen, die dies belegen, sind erforderlich. 

Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe lassen sich grundsätzlich in drei Gruppen aufteilen: 

  • Hilfsmittel
  • Personelle Hilfen
  • Behinderungsbedingter Mehrbedarf

Die Eingliederungshilfe übernimmt Hilfsmittel jedoch „nur dann, wenn diese ausschließlich für das Studium genutzt werden“, sagt Papadopoulos. In der Regel handelt es sich um elektronische oder technische Hilfsmittel. Für andere Zwecke seien grundsätzlich die Krankenkassen zuständig. Bei personellen Hilfen ist „der zentrale Begriff die Studienassistenz“, erklärt Christian Papadopoulos. 

Beispiele für Studienassistenz sind:

  • Schreib- und Vorlesekräfte 
  • Helfende bei der Recherche und Bibliotheksarbeit
  • Gebärdensprachdolmetschende
  • Tutor*innen (dabei handelt es sich um Studienhelfende, die den Lernstoff insbesondere für gehörlose Studierende zusammen mit diesen entsprechend aufarbeiten) 
  • andere Formen der Unterstützung sind je nach Einzelfall ebenfalls denkbar

Der behinderungsbedingte Mehrbedarf ist dagegen ein sehr weites Feld, dass je nach Einzelfall sehr individuell ausfällt. Als Beispiele nennt Papadopoulos: Fahrtkosten, Lern- und Arbeitsmittel, Literaturumsetzungsdienste für blinde Studierende, Kosten für Mitschriften und Aufbereitung von Vorlesungen. Auch die Finanzierung eines Führerscheins oder eines geeigneten Kraftfahrzeuges ist möglich, falls nur so eine Teilnahme am Hochschulleben sichergestellt werden kann.

Dolmetschende für die Vorlesungen

Für Sabine kamen personelle Hilfe in Form von Gebärdensprachdolmetscher*innen und – da sie ständig auf die dolmetschende Person schauen muss und daher schlecht mitschreiben kann – Schreibkräfte in Frage. Außerdem beantragte sie noch behinderungsbedingten Mehrbedarf für die Kopien der Mitschriften. 

Obwohl „die Eingliederungshilfe vom rechtlichen Rahmen her bundesweit geregelt“ ist, unterscheidet sich die Praxis mancherorts und sogar je nach Sachbearbeitenden. Manch ein Kostenträger verlangt monatliche Nachweise – ein „übermäßiger bürokratischer Aufwand“, findet Papadopoulos. Bei anderen sei die Bewilligungspraxis jedoch „relativ unbürokratisch“.

Eine praktische Möglichkeit: das persönliche Budget

Sabines Gebärdensprachdolmetschende werden zwar von ihr selbst beauftragt, diese schicken jedoch ihre Rechnungen direkt an den Kostenträger. Anders ist es bei ihrer Schreibkraft – einer Kommilitonin – und dem Kopiergeld. Sie übernimmt diese Kosten zuerst selbst und nachdem sie die Nachweise eingereicht hat, wird ihr das Geld überwiesen. 

„Weil ich aber des Öfteren knapp bei Kasse bin, mach ich das jeden Monat“, erzählt sie. In manchen Städten bekommen die Studierenden das Geld für die Studienassistenz jedoch von den Kostenträgern überwiesen und müssen es selbst verwalten. Man kann aber auch einen geeigneten Dienstleister für die Organisation beauftragen, ergänzt Papadopoulos.

Auch wenn für andere Hilfen andere Kostenträger wie die Krankenkasse oder das örtliche Sozialamt zuständig sind, kann man „das gesamte ‚Hilfspaket’ beim überörtlichen Sozialhilfeträger beantragen“. Entweder im Rahmen eines trägerübergreifenden persönlichen Budgets oder der Kostenträger leitet die Anträge an die jeweiligen Zuständigen weiter. Da bekommt „der Antragsteller dann eine Geldleistung aus einer Hand von einem Kostenträger überwiesen“.

Regelmäßig Nachweise einreichen

Bei Sabine fängt im Oktober das fünfte Semester an. Für dieses hatte sie bereits einen formlosen Weitergewährungsantrag gestellt. Diesem Antrag legte sie außerdem Leistungsnachweise und Kopien ihrer Kontoauszüge bei. Ohne diese Unterlagen erteilt der Sozialhilfeträger ihr die Zusage für das nächste Semester nämlich nicht.

Denn auch wenn Studierende mit Behinderung einen Anspruch auf die Eingliederungshilfe haben, bis sie einen berufsqualifizierenden Studienabschluss erlangen, gilt die Zusage für die Eingliederungshilfe in der Regel semesterweise. Die Kostenträger prüfen da „relativ unbürokratisch“, ob die Voraussetzungen für die gewährten Hilfen noch gegeben sind, erklärt Papadopoulos. Wird zum Beispiel überhaupt noch studiert? Sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse gleich geblieben? Und hat sich gesundheitlich etwas geändert?

Eingliederungshilfe nur bis zum Bachelor

Bedauerlich findet Sabine, dass die Eingliederungshilfe grundsätzlich nur bis zum Bachelor-Abschluss gewährt wird: „Ich würde nachher schon gerne den Master machen oder was anderes studieren, Germanistik vielleicht“. Eine Ausnahme werde jedoch gemacht, wenn man belegen kann, dass der Masterstudiengang ein „verpflichtender Teil des gesamten Studiums ist“. Eine Promotion oder ein Zweitstudium werden derzeit aber grundsätzlich nicht unterstützt.

Dennoch habe sich durch „die Eingliederungshilfe schon die Zahl der behinderten Hochschulabsolventen“ gesteigert, resümiert Papadopoulos. Dadurch, dass mit Hilfe der beschriebenen Maßnahmen immer mehr Menschen mit Behinderung eine „erfolgreiche Bildungsbiografie“ vorlegen können, haben sich „die gesellschaftliche Akzeptanz von Behinderung“ und auch das „Selbstbewusstsein der behinderten Menschen“ deutlich verbessert.

Was wollen Sie studieren?

Zum Schluss empfiehlt Papadopoulos Studieninteressenten mit Behinderung, sich als Erstes „rechtzeitig Gedanken zu machen, was man überhaupt studieren will“ … das heißt: schon vor dem (Fach-)Abitur. Hier empfehle sich ein Austausch mit vielen Leuten, aber auch der Besuch einer der „wenigen Beratungsstellen, die sich auf den Bereich Behinderung und Studium spezialisiert haben“, könne viel bringen. 

Ebenso wichtig ist es, sich über die Zulassungsregelungen zu informieren und eine geeignete Hochschule ausfindig zu machen und natürlich die notwendigen Hilfen zu organisieren. Kennen Sie schon Ihr Wunschfach?


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