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Leistungen der Agentur für Arbeit für Arbeitssuchende mit Behinderung

Die Agentur für Arbeit vermittelt nicht nur arbeitssuchende Menschen mit Behinderungen, sondern unterstützt sie auch mit einer Reihe an Maßnahmen und speziellen Förderungen für den Berufseinstieg.

Zwei menschen geben sich die Hände | © Austin Kehmeier / unsplash

Menschen mit Behinderungen werden von der Agentur für Arbeit unterstützt. (Austin Kehmeier / unsplash)

Einen Beruf erlernen, ausüben, einen optimalen Platz in der Arbeitswelt finden – ein Universalwunsch von jungen wie auch älteren Menschen. Denn mit der beruflichen Teilhabe im Alltag ist viel Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit verbunden. Die Agentur für Arbeit stellt dabei auch die unterschiedlichsten Fördermaßnahmen für Arbeitssuchende mit Behinderungen bereit.

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Wenn Sie mindestens drei Monate lang arbeitslos sind, können Sie bei Ihrer Arbeitsagentur kostenlos einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) anfordern. Mit diesem können Sie sich dann von einer privaten Arbeitsvermittlung beraten und vermitteln lassen. 
Damit jedoch Arbeitssuchenden kein unpassender Job vermittelt wird, sind private Arbeitsvermittler*innen an vorgegebene Qualitätsstandards gebunden – zum Beispiel werden Kenntnisse über Rechte von Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen sowie über Branchen- und Berufsprofile vorausgesetzt.

Zu den privaten Arbeitsvermittlungen gehören auch die Integrationsfachdienste. Im Normalfall erfolgt über diese eine optimalere Vermittlung. Diese Einrichtungen sind spezialisiert auf Arbeitsuchende mit körperlichen Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Daher können sie ihre Beratung ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche anpassen.  

Die Integrationsfachdienste bieten Ihnen darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten, die Sie im Arbeitsmarkt langfristig unterstützen.

Sie suchen den passenden Job?

Hier geht es zur Jobbörse für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die Agentur für Arbeit kann zudem Leistungen gewähren, die sicherstellen, dass Sie Ihren Job als Arbeitgeber*in voll und ganz nachgehen können. Hierbei übernimmt die Agentur für Arbeit Kosten für Kraftfahrzeughilfen, nichtorthopädische Hilfsmittel oder technische Arbeitshilfen und für eine notwendige Arbeitsassistenz.

Jedoch müssen benötigte Aufwendungen vorher beantragt werden. Das heißt für Sie konkret: Sprechen Sie zuerst mit den für Sie zuständigen Berater*innen bei der Arbeitsagentur über Ihre Bedürfnisse, stellen Sie den Antrag und beanspruchen und nutzen Sie Leistungen erst nach der Bewilligung.

Wenn Sie speziell nach Unterstützung für Ihren Arbeitsalltag suchen, ist das Integrationsamt die beste Adresse für individuelle Förderangebote.

Berufliche Selbstständigkeit

Wenn Sie sich als arbeitssuchende Person mit einer Behinderung selbstständig machen wollen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Gründungszuschuss nach SGB III § 57. Dieser sichert Ihren Lebensunterhalt als auch soziale Abgaben in den ersten sechs Monaten Ihrer Selbstständigkeit.
Wichtig ist hierbei, dass durch die Selbstständigkeit eine Arbeitslosigkeit vermieden oder beendet werden kann.

Sie wollen gründen? Holen Sie sich wichtige Tipps zur Existenzgründung.

Unterstützung bei Weiterbildungen

Weiterbildungen verbessern die Chancen auf eine Arbeitsanstellung. Hier übernimmt die Arbeitsagentur zum Beispiel Prüfungsgebühren, Kosten für Lehrgänge, Lernmittel oder Arbeitskleidung oder auch (notwendige) Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung.

Eine Haushaltshilfe sowie die Betreuung Kinder werden ebenfalls finanziell unterstützt, wenn Sie aufgrund der Weiterbildung nicht Zuhause sein können. Darüber hinaus werden grundsätzlich alle Sozialversicherungsbeiträge während einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Arbeitsagentur übernommen. 

Wenn Sie sich also weiterbilden möchten, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit. Diese wird Sie dann umfassend beraten und mit Ihnen über die Voraussetzungen und Möglichkeiten sprechen.

Übergangsgeld für berufliche Bildungsmaßnahmen

Wenn Sie in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und sich weiterbilden wollen, haben Sie Anspruch auf das sogenannte Übergangsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei Rückkehr aus der Elternzeit fällt die Voraussetzung der Vorbeschäftigung gänzlich weg.

Entscheidend ist in jedem Fall, dass Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben müssen. Wenn Sie also an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen und bislang ALG I beziehungsweise ALG II (Grundsicherung) bezogen haben, erhalten Sie für die Dauer der Bildungsmaßnahme stattdessen Übergangsgeld. Als Richtwert kann in etwa zwei Drittel vom letzten Netto Durchschnittseinkommen betrachtet werden.

Die Höhe setzt sich dennoch aus vielen Faktoren zusammen und ist daher für jeden Menschen individuell zu errechnen. Wenn Sie sich für eine bestimmte Maßnahme interessieren, wenden Sie sich am besten an Ihre Ansprechperson bei der Arbeitsagentur.

Tipp:

Lesen Sie für weitere Informationen zu beruflichen Maßnahmen auch unsere Artikel:

Hilfe für Azubis

Ob Sie gerade eine Ausbildung beginnen oder bereits mittendrin sind: Die Agentur für Arbeit unterstützt auch junge Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Arbeitsalltag mit individuellen Fördermöglichkeiten und Maßnahmen.

Ganz gleich, an welchem Punkt Sie sich in Ihrem Berufsleben befinden, nutzen Sie die vielfältigen Optionen und Unterstützungsmöglichkeiten die zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passen.


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