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Übersicht zu Fördermöglichkeiten für Arbeitssuchende mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gibt es eine Vielzahl an Förderungen in Form von beratender und finanzieller Unterstützung. Doch wer ist für was verantwortlich und an wen können Sie sich mit Ihren Fragen wenden?

Ein Mann an einem Stehtisch in einem Café sieht auf sein Smartphone. | © unsplash

Für Fragen für Arbeitssuchende mit Behinderung oder chronischer Krankheit gibt es verschiedene Anlaufstellen. (unsplash)

Sei es die Bewerbung, Coaching-Möglichkeiten, Optionen zur Weiterbildung, die finanzielle Kostenübernahme behindertengerechter Arbeitsplätze, bedürfnisorientiertes Wohnen oder begleitende Hilfe im Arbeitsalltag – für alle Fragen und Belange, mit denen sich Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen auseinandersetzen, gibt es Lösungen und unterschiedliche Fördermaßnahmen.

Welche Institution ist dabei für was zuständig?

Das Integrationsamt

Das Ziel des Integrationsamt ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Die Leistungen sind dabei finanzieller Natur und reichen von technischen Arbeitshilfen, Arbeitsassistenzen über Kraftfahrzeughilfen, Wohnraumanpassung bis hin zu Fortbildungen und Selbstständigkeit.

Die Agentur für Arbeit

Der Fokus der Agentur für Arbeit liegt speziell darauf, sie wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bringen. Das kann die Vermittlung an zum Beispiel Integrationsfachdienste durch Vermittlungsgutscheine genauso beinhalten, wie Kostenübernahmen für Kraftfahrzeughilfen oder Arbeitsassistenzen. 

Die Integrationsfachdienste

Das Spezialgebiet der Integrationsfachdienste ist vor allem die beratende Unterstützung in allen Fragen rund um Arbeitsfindung und die Teilhabe im Arbeitsleben. Dabei sind die Hilfestellungen individuell angepasst und können sogar über die Festanstellung hinaus noch weiter genutzt werden.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Die DGUV wird zu einem Leistungsträger für alle sozialversicherungspflichtig tätigen Menschen, die einen Arbeitsunfall hatten oder berufskrank geworden sind. 
Alle Maßnahmen zielen darauf ab, die Arbeitsfähigkeit so weit wie möglich wiederherzustellen. Sie deckt daher Themen nach dem Arbeitsplatzerhalt, der Berufsvorbereitung, der Weiterbildung sowie auch Leistungen für Haushaltshilfen oder einer Verletztenrente ab.

Das BEM ist ein Konzept, dass langfristig den Arbeitsplatz und somit die Teilhabe am Arbeitsleben sicherstellen soll. Arbeitgeber*innen sind seit 2004 dazu verpflichtet, ein BEM durchzuführen. Der Fokus liegt hierbei auf Mitarbeitende, die durch Alter, Unfall oder chronischer Erkrankung langfristig beeinträchtigt sind und ihren Job nicht mehr in gewohnter Weise ausführen können. Im Zuge des betrieblichen Eingliederungsmanagement können zudem Förderungen genutzt werden, wenn sie dazu beitragen, den Arbeitsplatz zu erhalten.

Teilweise überschneiden sich die Förderangebote. Daher ist es umso wichtiger, früh herauszufinden, wer in Ihrem individuellen Fall für Sie zuständig ist. Denn am Ende können Leistungen nur von einem der Träger bezogen werden.


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