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Bewerbungskosten erstatten lassen

Die Suche nach einem neuen Job kostet eine Menge – und damit ist nicht nur die Zeit gemeint, die man investiert. Auch weiteren Kosten sammeln sich an – vom Bewerbungsfoto, dass angefertigt werden muss bis hin zu Fahrkosten, die für ein Vorstellungsgespräch anfallen können.

Euromünzen liegen auf einem grünen Untergrund | © Markus Winkler / pexels

Kosten können sich schnell aufsummieren (Markus Winkler / pexels)

Ganz gleich, ob sich die Bewerbungskosten relativ schnell bezahlt machen oder nicht – sie können sich durchaus zu größeren Beträgen aufsummieren. Damit Ihnen nicht der Überblick verloren geht und damit am Ende kostbares Geld, lassen Sie es sich erstatten – am besten schon ab dem ersten Cent.

Dabei gibt es ein paar Wege, wie Sie Ihre Bewerbungskosten zurückbekommen können.

Bewerbungskosten von der Steuer absetzen

Die Kosten, die für die Suche nach einem neuen Job und Bewerbung um eine Stelle anfallen, werden als Werbungskosten bezeichnet. Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Die Kosten lassen sich in jedem Fall in der Steuererklärung geltend machen. Doch welche Ausgaben kann man dabei tatsächlich absetzen?

100 Prozent absetzbar

  • Kosten für die Suche nach Stellen in Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenmarkt (anteilige Kostenübernahme für die Internetnutzung für die Online-Jobsuche)
  • Bücher, Kurse, Coachings und Bewerbungsservices, die man zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen engagiert oder die auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten
  • Kosten für schriftliche Bewerbungen (Ausgaben für Mappen, Kopien, Briefpapier, Umschläge, Porto und auch Bewerbungsfotos)
  • Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch (sofern diese nicht vom Unternehmen übernommen werden) 
  • Nicht erstattet wird Kleidung, die ihr euch für das Vorstellungsgespräch oder das Bewerbungsfoto zulegt.

Bewerbungskosten nachweisen

Um die Bewerbungskosten absetzen zu können, müssen diese glaubhaft nachgewiesen werden können. Von Coachings, Fortbildungskursen oder einem Bewerbungsservice können direkt Quittungen und Belege eingereicht werden. 

Die Anzahl der Bewerbungsmappen, die Sie verschickt haben, können Sie mit Kopien und Antwortschreiben der Bewerbungen nachweisen. Hierbei hat das Finanzgericht Köln hat für schriftliche Bewerbungen mit Mappe und Versand pauschal 8,50 Euro anerkannt. Für Bewerbungen ohne Mappe und ohne Versandkosten, beispielsweise bei der Bewerbung per E-Mail, sprechen die Kölner Richter*innen dem Bewerber immerhin noch 2,50 Euro pro Bewerbung zu.

Die Fahrtkosten zu den Unternehmen kann man mit der Einladung zum Gespräch belegen.

Bewerbungskosten direkt im Jobcenter erstatten lassen

Wenn Sie zurzeit ohne Beschäftigung sind (als arbeitssuchend geltend) und Sie sich bewerben möchten, können Sie Ihre Bewerbungskosten auch von der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter erhalten. Die Erstattung der Kosten stützt sich dabei auf folgende Paragraphen: 

  • § 45 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget

„Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungssuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten) übernommen werden." 

  • § 3 Anordnung UBV (Anordnung zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung)

(1) Im Interesse einer schnellen Bewilligung und Abwicklung der Leistungen ist es zulässig, diese pauschaliert zu erbringen.

(2) Bei Pauschalierung nach Absatz 1 ist je Bewerbung ein Betrag von 5 € zu erstatten. Dabei können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die von der Antragstellerin / dem Antragsteller nachgewiesen werden." 

Jede*r Bewerber*in kann bis zu 260 Euro pro Kalenderjahr zurückerstattet bekommen – in der Regel sind es pro Bewerbung fünf Euro (pauschal). Achtung: Hierbei handelt es sich jedoch um eine „Kann-Regelung“ und die Höhe der Pauschale sowie die Freigiebigkeit der betreuenden Personen kann sich von Arbeitsagentur zu Arbeitsagentur unterscheiden. 
Ein Rechtsanspruch auf diese Erstattung besteht dabei nicht. Sie sollten sich vorher informieren, wie viel Sie zurückerstattet bekommen könnten – und wie dieser Betrag beantragt werden muss. 

In der Eingliederungsvereinbarung, die Sie bei Ihrer Meldung beim jeweiligen Jobcenter erhalten, ist geregelt und erklärt, wie und wann die Erstattung von Bewerbungskosten beantragt werden muss. 

Kosten für Bewerbungsservice oder Coaching

Viele Bewerber*innen benötigen bei der Jobsuche und dem Bewerbungsprozess Unterstützung: Bewerbungs-Coaches vermitteln wertvolle Tipps und Tricks, wenn es darum geht, sich für Vorstellungsgespräche oder Assessment Center vorzubereiten. Ein Online-Bewerbungsservice kann mit optimal und professionell gestalteten Bewerbungsunterlagen der Türöffner zum persönlichen Gespräch sein. Die Kosten für ein Coaching oder auch einen Bewerbungsservice sind über die Werbungskosten in der Regel von der Steuer absetzbar und sollten mit der Rechnung/Quittung belegt werden. 

Bewerber*innen, die arbeitssuchend sind, sollten vorher mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen  absprechen, ob eine Maßnahme wie ein Coaching oder ein externer Bewerbungsservice vom Amt übernommen wird.


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