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Agentur für Arbeit fördert integrative Unternehmen

Nach wie vor nehmen Unternehmen die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen nicht ernst genug. Dabei gibt es inzwischen viele Fördermöglichkeiten, um Arbeitnehmer*innen mit Behinderung erfolgreich ins Arbeitsleben zu integrieren.

Person läuft durch ein Büro | © Laura Davidson / unsplash

Im Arbeitsalltag werden Unternehmen von der Agentur für Arbeit untertstützt. (Laura Davidson / unsplash)

Seit Jahren stagniert das Beschäftigungsniveau von Menschen mit Behinderungen. Hierbei liegt die Quote privater Unternehmen bei rund 4,1 Prozent und der öffentlichen Unternehmen bei 6,5 Prozent. Bei über 40.000 der beschäftigungspflichtigen Unternehmen in Deutschland sind überhaupt keine Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen beschäftigt.

Dabei unterstützt die Agentur für Arbeit integrative Unternehmen mit zahlreichen Förderungsmöglichkeiten.

Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Arbeitgeber*innen haben eine zweite Möglichkeit, sich von der Ausgleichsabgabe zu befreien: Indem sie Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung erteilen. Durch diese Maßnahme können sie bis zu 50 Prozent der Arbeitskosten auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.

Der Eingliederungszuschuss 

Stellt ein Unternehmen einen arbeitssuchenden Menschen mit Behinderung ein, zahlt die Agentur für Arbeit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts als Eingliederungszuschuss (Paragraph 90 SGB III). 

Der prozentuale Anteil sinkt nach den ersten 12 Monaten um jeweils zehn Prozent pro Jahr – unterschreitet dabei aber nicht die Grenze von 30 Prozent. Die Förderung beträgt in der Regel 24 Monate. Stark beeinträchtigte Menschen können darüber hinaus sogar bis zu 60 Monaten gefördert werden.

Bei älteren Beschäftigten ab dem 55. Lebensjahr kann der Eingliederungszuschuss übrigens sogar bis zu 96 Monate ausgezahlt werden. Jedoch wird die Höhe von Fall zu Fall individuell festgelegt.

Zuschüsse für junge Unternehmen

Auch neu gegründete Unternehmen, die sich innerhalb der letzten zwei Jahre selbstständig gemacht haben, können einen Antrag auf den Eingliederungszuschuss stellen. Die finanzielle Unterstützung unterliegt hierbei den gleichen Regeln, wie bei etablierten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen wollen.

Unterstützung bei Auszubildenden

Ebenfalls können Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gewährt werden. Hierzu übernimmt die Agentur für Arbeit für die gesamte Dauer der Ausbildung bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung einschließlich des Arbeitgeber*innenanteils für die Sozialversicherungen, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent.

Einstellung auf Probe

Stellt ein Unternehmen einen Menschen mit Behinderung zu einer befristeten Probebeschäftigung ein, können die Personalkosten drei Monate lang in voller Höhe übernommen werden. Ziel dieser Maßnahme: die Chancen der Arbeitnehmer*innen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen sowie die Hemmschwellen von Unternehmen abzubauen.

Bei allen hier beschriebenen direkten Förderungsmaßnahmen ist die Rehabilitationsabteilung der örtlichen Agentur für Arbeit zuständig. Die Antragsformulare erhalten Unternehmen ebenfalls dort.

Werden Sie als Unternehmen ein aktives Fördermitglied von Menschen mit Behinderungen, unterstützen Sie die vielen Potenziale und tragen Sie so zu einer inklusiveren Arbeitswelt bei.


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