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Neuanfang durch Berufsförderungswerke

Ein Unfall oder eine Krankheit können das Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Nach der Auseinandersetzung mit der Behinderung an sich, kommt die Frage: Wie geht es jetzt im Job weiter?

Ein junger Mann sieht nachdenklich zum Fenster hinaus | © unsplash

Ein Unfall oder eine Krankheit kann den „normalen“ Alltag plötzlich auf den Kopf stellen. (unsplash)

Dem Job in gewohnter Weise nachgehen – nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit ist dies in manchen Fällen nicht mehr möglich. Und plötzlich steht die Welt Kopf und es stellt sich die Frage: Was nun? Schnell ist der Gedanke der Berufsunfähigkeit da. Dabei sollte sie nur das letzte Mittel der Wahl sein. 

Berufsförderungswerke helfen beim Wiedereinstieg in den Job

Zum einen bieten sogenannte Care-Manager*innen ihre Hilfestellungen an, indem sie bei einer individuellen und meist „ambulanten“ Wiedereingliederung in den Job helfen. 

Zum anderen kann man auch den Weg über ein Berufsförderungswerk (BFW) wählen. Die Auswahl ist groß: Knapp 20.000 Plätze stehen bundesweit über den Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. und privat geführte Einrichtungen zur Verfügung.

In einen neuen Lebensabschnitt starten

Das Berufsförderwerk bietet Erwachsenen mit einer Behinderung, die bereits einen Beruf erlernt beziehungsweise ausgeführt haben, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung in einer außerbetrieblichen und überregionalen Einrichtung. Das Besondere sind hier nicht nur die speziell auf Menschen mit Behinderung zugeschnittenen Schulungen, sondern auch die medizinische, psychologische und soziale Betreuung. So sind alle Lehrgangsräume, Ausbildungsstätten, Lernorte, Freizeiträume, Essensräume, Wohnorte und dergleichen im Berufsförderwerk barrierefrei gestaltet.

Inhalte und Ziele

Die Ausbildungspalette ist überaus umfangreich und reicht vom kaufmännischen Bereich über den IT-Bereich bis hin zur gewerblich-technischen Branche. Hier lohnt es sich, die individuellen Angebote der einzelnen Berufsförderwerke zu vergleichen. 

Ziel ist es: die berufliche Rehabilitation von Erwachsenen mit gesundheitlichen Einschränkungen und die Reintegration ins Arbeitsleben. Nicht zuletzt, weil das Recht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im deutschen Sozialsystem im Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist.

Kostenträger für eine Reha-Maßnahme

  • Rentenversicherung (in der Regel nach 15 Jahren Beitragszahlung)
  • Bundesagentur für Arbeit (für ALG I-Empfänger sowie bei Rentenbeitragszahlung von unter 15 Jahren)
  • SGB II-Dienststellen, zum Beispiel das Jobcenter (für ALG II-Empfänger)
  • Berufsgenossenschaft (meist bei Berufskrankheit / Arbeits- oder Wegeunfall)

Wer kommt für eine berufliche Rehabilitation in Frage?

Die berufliche Rehabilitation in einem Berufsförderungswerk kommt für Erwachsene in Frage, deren Erwerbsfähigkeit durch eine Behinderung oder Krankheit gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist. Außerdem sollte in Aussicht stehen, dass durch diese Reha-Maßnahme die Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden kann.

Sollten Sie vor dem Unfall oder einer Erkrankung noch keine Ausbildung absolviert beziehungsweise in einem Job gearbeitet haben, wenden Sie sich am besten an die Berufsbildungswerke.


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