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Die Arbeitswelt und ich – Ausbildung mit Behinderung

Inklusion, das heißt jeder Mensch hat die gleichen Rechte und Chancen auf Bildung und Arbeit und eine selbstbestimmte Teilhabe daran. Entscheidend ist bei der Ausbildungssuche nur, ob die individuellen Fähigkeiten und Begabungen den beruflichen Anforderungen des Arbeitsplatzes entsprechen.

In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird seit 2009 „das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung“ sichergestellt.

Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives und inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen
UN-Behindertenrechtskonvention

Jugendlichen mit Behinderung steht die Berufswahl bei der Ausbildungssuche generell völlig frei. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksverordnung (HwO) haben Menschen mit Behinderung das Recht in jedem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet zu werden. Je nach Art der Behinderung gelten jedoch unterschiedliche Ausbildungsregeln, falls gewisse Tätigkeiten nicht ausgeführt werden können. Aus diesem Grund, gibt es auch auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Berufe für Menschen mit Behinderungen.

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Ausbildung

Für eine erfolgreiche Ausbildung gibt es zahlreiche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Ansprechpartner*innen und Kostenträger sind hierbei zum Beispiel das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger oder auch die eigene Krankenkasse. Werden besondere Hilfsmittel für die Ausbildung benötigt, sind diese vom Sozialhilfeträger zu bezahlen. Meist ist das das örtliche Sozialamt.

Bei der Agentur für Arbeit erwartet die Jugendlichen oftmals ein Gespräch zur beruflichen Orientierung. Hierbei wird durch eine umfangreiche Beratung der Einstieg in das Arbeitsleben ermöglicht und erleichtert. Ebenfalls wird die Chance geboten, ein Berufsorientierungsjahr oder verschiedene Kurse zur Vorbereitung auf einen speziellen Beruf, als sogenannte berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, angeboten.

Der Nachteilsausgleich

Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit bildet der Nachteilsausgleich in der Ausbildung. Durch die Behinderung oder die chronische Erkrankung haben die Jugendlichen manchmal einen Nachteil zu bewältigen, zum Beispiel braucht der oder die Jugendliche mehr Zeit um das Gelernte aufzuschreiben. In so einem Fall würde ein Nachteilsausgleich angeboten werden, was bedeutet, dass mehr Zeit für die Prüfung zur Verfügung gestellt wird. Oder die allgemeine Ausbildungsdauer wird verlängert, von zum Beispiel drei auf vier Jahre.

Wer diesen Ausgleich in Anspruch nehmen möchte, muss dies rechtzeitig bei der zuständigen Kammer beantragen. Ab und an wird ein ärztlicher Nachweis über die Behinderung oder die Krankheit benötigt.

Die Berufsbildungswerke

Neben den Angeboten der Agentur für Arbeit gibt es außerdem die Möglichkeit auf eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Hier wird die Ausbildung nach dem besonderen Bedarf der Jugendlichen geregelt. Berufsschule, Ausbildungsstätte sowie Wohnmöglichkeiten werden hier zusammengefasst mit einer bestmöglichen Betreuung. Ein selbstständiger Alltag wird dadurch ebenfalls geschaffen.

Zwei Personen mit Behinderung bei der Arbeit | © Mart Production / pexels.com Probearbeiten vor der Ausbildung ist sinnvoll. (Mart Production / pexels.com)

Praktikum oder Praktika für Jugendliche mit Behinderung

Wer sich dennoch dem regulären Ausbildungsalltag stellen möchte, kann verschiedene Praktika als Chance nutzen. Viele Arbeitgeber*innen wissen noch nicht was es bedeutet, mit angehenden Auszubildenden mit Behinderung zu arbeiten. Ein Praktikum oder mehrere Praktika im Wunschberuf helfen den Betroffenen selbst, aber auch dem möglichen Ausbildungsbetrieb sich gegenseitig kennenzulernen. Der oder die Arbeitgeber*in und mögliche Mitarbeiter*innen können dadurch sehen und erkennen, welche Fähigkeiten die oder der Jugendliche besitzt, welche Aufgaben ausgeführt werden können und welche Arbeitsprozesse Schwierigkeiten aufweisen. Somit kann sich die zukünftige Chefin oder der zukünftige Chef bereits ein Bild machen, welche Rahmenbedingungen für die Ausbildung wichtig sind.

Bei der Suche nach passenden Praktikaplätzen helfen meist Mitarbeiter*innen vom Jobcenter oder Jobbörsen im Internet.    


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