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Die Kinderhilfsmittel-Versorgung in Deutschland

Die Hilfsmittelversorgung von Kindern mit einer Behinderung ist eine große Herausforderung. Nur eine enge Zusammenarbeit aller am Versorgungsprozess Beteiligten ermöglicht eine optimale, den Entwicklungsprozess des Kindes positiv unterstützende Hilfsmittelversorgung.

ein Kind, das in einem bunten Rollstuhl sitzt | © pixabay

Hilfsmittel für Kinder werden meist altergerecht gestaltet, beispielsweise mit vielen Farben und Mustern. (pixabay)

Die bestmögliche Hilfsmittelversorgung von Kindern mit einer Behinderung sollte in unserer Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Jedoch präsentiert sich die heutige Versorgungssituation aber komplex. Die Bedürfnisse sind verschieden und vielfältig, die hohen Kosten und rechtlichen Vorgaben erschweren die optimale Hilfsmittelversorgung der Kinder mit Behinderung.

Gerade die Kosten sind eines der Hauptprobleme, denn Hilfsmittel – vor allem individuell gefertigte – sind nicht billig. Den Fokus allein auf die Wirtschaftlichkeit zu richten, führt aber nicht zu einer optimalen Hilfsmittelversorgung. Im Gegenteil, Fehlversorgungen im Kleinkindalter führen unter Umständen zu einer Verstärkung der Behinderung und somit zu einer Kostenexplosion, ist Experte Martin Bischoff überzeugt.

Verbesserung der Versorgung

Bischoff arbeitet seit 20 Jahren für den Fachbetrieb für Rehabilitationstechnik Ulrich Maltry e.K., einem der 21 Gesundheitsfachbetriebe mit einem Schwerpunkt in der Hilfsmittelversorgung von Kindern, die sich zur pädiVital zusammengeschlossen haben. Sie arbeiten gemeinsam daran, die Situation von Kindern mit einer Behinderung zu verbessern und innerhalb der Gesellschaft ein breiteres Verständnis für Kinderversorgungen zu erreichen.

„Ein Problem in der Qualitätssicherung der Hilfsmittelversorgung von Kindern ist, dass einzelne Krankenkassen über Internetportale Aufträge nach dem umgekehrten Auktionsprinzip vergeben. Das bedeutet nichts anderes, als dass der, der am preisgünstigsten anbietet, den Versorgungsauftrag erhält. Und das, ohne das Kind vorab nur einmal gesehen zu haben“, erklärt Bischoff und fährt fort: „So kann eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung nicht gewährleistet werden.“

Behindertenrechtskonvention als Herausforderung

Eine neue Herausforderung ist mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderung entstanden. Der daraus resultierende Umbau der Bildungsstrukturen – das heißt die Beschulung in Regelschulen – führt zu neuen Anforderungen bei der Steuerung des gesamten Versorgungsprozesses von behinderten Kindern. Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, sind die Inklusionsquoten in den Schulen höchst unterschiedlich. Von voller und gleichberechtigter Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten kann im Bildungsbereich aber noch keine Rede sein.

Ein Junge im Rollstuhl spielt zusammen mit anderen Kindern ohne Behinderung | © pixabay Inklusion in der Schule – davon profitieren alle Kinder. (pixabay)

Hilfsmittelversorgung im Netzwerk

Wie ein gut koordinierter Prozess mit einer Versorgung im Netzwerk aussehen könnte, hat Dr. Thomas Becher vom Kinderneurologischen Zentrum Düsseldorf Gerresheim am pädiVital-Forum auf der REHACARE präsentiert. Das CP-Netz NRW hatte sich zusammengefunden und will die Versorgungsqualität aller Patient*innen mit Zerebralparese in Nordrhein-Westfalen verbessern. Anhand bestehender Leitlinien entwickeln die teilnehmenden Ärzt*innen und Institutionen eine neue modulare Versorgung mit definierten Qualitätsanforderungen. „Bisher orientierten sich Versorgungsstrukturen eher an Berufsgruppen und Hierarchien, nicht am Patienten“, konstatierte er.

Versorgungspfad als Lösung

„Unser Konzept dagegen teilt den hochkomplexen Gesamt-Behandlungsprozess in kleine begrenzte fachspezifische Einheiten auf, aus denen ein Gesamtprozess rekonstruiert und auf eine zeitliche Schiene gesetzt wird“, führt er aus. So bekommen die Patient*innen einen Versorgungspfad mit der bestmöglichen medizinischen Versorgungsqualität, der durchgängig von einer Ärztin beziehungsweise einem Arzt koordiniert werden soll. Gleichzeitig erhalten die am Versorgungsprozess Beteiligten einen roten Faden, der festlegt, in welcher Weise sie im interdisziplinären Konsens therapieren, dokumentieren und kommunizieren.

„Wir möchten über dieses Konzept mit den Krankenkassen verhandeln und streben direkte Verträge für die verbindliche Versorgung der Patienten mit Cerebralparese in Nordrhein-Westfalen an“, erklärte er. „Unsere ersten Erfahrungen sind so positiv, dass wir dieses Projekt unbedingt weiterentwickeln und weiterführen wollen.“

Hilfsmittel – ein Stück Freiheit

Denn das können Hilfsmittel für Kinder auch leisten: ihnen zu mehr Selbstständigkeit verhelfen. Kinderhilfsmittel bieten ein völlig neues Lebensgefühl für alle Beteiligten. Der Weg von der Verordnung hin zum finalen Hilfsmittel ist allerdings nicht immer einfach. Der gesamte Versorgerkreis – von dem medizinischen und therapeutischen Fachpersonal, der Schule und den Eltern bis hin zu Techniker*innen und letztendlich dem Kostenträger – muss hier mit einbezogen werden.

Darum ist es immens wichtig, ein Sanitätshaus seines Vertrauens zu finden, das die Koordinatorenrolle übernehmen kann und zwischen all diesen Gruppen vermittelt. Nachdem man einen entsprechenden Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Sanitätshaus gefunden hat, erfolgt die Beratung und die gemeinsame Festlegung der Art und Weise der für das behinderte Kind besten Versorgung. In Absprache mit dem medizinischen und therapeutischen Fachpersonal wird die geplante Vorgehensweise genau abgestimmt.

Hilfsmittel-Erprobungen im Sanitätshaus

Damit auch sichergestellt ist, dass das Kind mit dem geplanten Hilfsmittel umgehen kann, werden im Vorfeld Hilfsmittelerprobungen gestartet. Mit ihnen kann man die Sinnigkeit und Handhabbarkeit der Kinderhilfsmittel bestimmen.

Zur späteren Abrechnung mit den Kostenträgern muss das Sanitätshaus diesen Vorgang dokumentieren. Anschließend übermittelt das Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag über das entsprechende Hilfsmittel an den Kostenträger. Sobald die Genehmigung vorliegt, werden die Bauteile oder das gesamte Hilfsmittel bestellt und die Fertigung vor Ort kann beginnen.

So kann sich der gesamte Prozess von der Verordnung eines Hilfsmittels bis hin zur Fertigstellung schon mal über einige Wochen hinziehen. Doch das Resultat, das am Ende steht, entschädigt alles: ein Kind, das durch ein geeignetes Hilfsmittel wieder selbstständig und möglicherweise wieder völlig ohne fremde Hilfe am Leben teilhaben kann.


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