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Mobbing – Gewalt, die kein Alter und keine Grenzen kennt

Mobbing sind spezifische Formen der physischen oder psychischen Gewaltausübung – deren Spuren langfristige negative gesundheitliche Auswirkungen haben können. Das Thema betrifft dabei nicht nur Kinder in der Schule, sondern immer häufiger auch Erwachsene am Arbeitsplatz.

Ein Junge drückt einen anderen Jungen an eine Wand – ein Mädchen filmt dies mit ihrem Smartphone | © Keira Burton / pexels

Eine oder mehrere Personen gegen einen – das Phänomen Mobbing (Keira Burton / pexels)

Laut der vom Robert Koch-Institut (RKI) herausgegebenen Studie „Journal of Health Monitoring“ von 2018 bezeichnet Mobbing „eine spezifische Form der Gewalt, welche wiederholt auftritt und mit der Absicht, andere zu schädigen, ausgeübt wird.“ 

Aber wie sieht das konkret in der Praxis aus?

Die verschiedenen Formen des Mobbings

Mobbing lässt sich in zwei Kategorien einteilen: in psychische und physische Gewalt. Die Handlungen werden von Einzelnen als auch Gruppen in der Regel über einen längeren Zeitraum verübt – indem in Folge ein so starkes Machtungleichgewicht entsteht, dass sich die betroffenen Personen nicht zur Wehr setzen können.

Psychisches Mobbing: sind verbale Angriffe, die darauf abzielen, andere Personen zu schikanieren, diskriminieren, beleidigen und zu verleumden. Die Motivation dahinter: andere Menschen mundtot zu machen, sie zu verletzen beziehungsweise zu verängstigen oder ihren Ruf zu schädigen. Eine spezielle Form hierbei ist das Cyber-Mobbing, das zum Ziel hat, die betroffene Person im Internet bloß zu stellen oder diese mit gezielten Nachrichten zu terrorisieren. 

Eine andere Art der psychischen Gewalt ist auch das „stumme Mobbing“: hier werden Personen mit Absicht ignoriert oder offen verachtet. Ziel ist es, die betroffene Person aus der Gemeinschaft auszuschließen. Das tückische an dieser Form ist, dass diese Form des Mobbings eher „unsichtbar“ vonstatten geht und daher oft erst spät das Mobbing als solches erkannt werden kann.

Physisches Mobbing: sind körperliche Übergriffe (oft auch als „bullying“ bezeichnet), worunter bereits Bedrohungen zählen können, über sexuelle Nötigung sowie Körperverletzungen.

Mobbing als Tatbestand

In den allermeisten Fällen kann Mobbing strafrechtlich verfolgt werden. Hierbei wird jedoch nicht das Mobben direkt geahndet, sondern die jeweiligen Taten, die mit Strafen belegt sind. Im Folgenden sind die wichtigsten Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch aufgeführt:

  • §§ 223, 224 StGB Körperverletzung 
  • § 240 StGB (sexuelle) Nötigung
  • § 242 StGB Bedrohungen, die Verbrechen ankündigen: „Ich bring dich um“ oder „Ich bring deine Kinder um“
  • § 185 StGB Beleidigungen (worunter auch das Anspucken zählt und nach §§ 185 ff. StGB Cyber-Mobbing)
  • § 187 StGB Verleumdung (unwahre Tatsachenbehauptung über eine Person)
  • § 186 StGB üble Nachrede

In Punkto Cyber-Mobbing können noch darüber zwei weitere Gesetze angewendet werden:

  • Werden Gewaltvideos verschickt, ist dies nach §131 StGB (Gewaltdarstellung) strafbar.
  • Werden Bild- und/oder Tonaufnahmen gegen den Willen der betroffenen Person veröffentlicht, fällt dies unter §§ 201 und 201a StGB – die Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Ist Mobbing in Deutschland ein Thema?

Ja, nach wie vor. Laut RKI Studie gaben insgesamt 13,3 Prozent der Schüler*innen an, in Mobbing und 3,9 Prozent in Cyber-Mobbing verwickelt gewesen zu sein. Dabei wird häufiger von der Erfahrung berichtet, gemobbt worden zu sein (8,3 Prozent) als selbst zu mobben (3,9 Prozent). Mädchen erfahren überdies häufiger verbales Mobbing über das Internet – Jungen erfahren eher physisches Mobbing. 

Die gute Nachricht an dieser Stelle: durch aktive Anti-Mobbing-Interventionen hat die Mobbing-Häufigkeit von 2002–2018 abgenommen beziehungsweise bleibt auf einem geringen Niveau stabil.  

Nichtsdestotrotz ist immer noch jede*r siebte Schüler*in von Mobbinghandlungen betroffen, deren negative gesundheitliche Folgen sich in Extremfällen bis zum Jugend- oder sogar über das Erwachsenenalter hinaus auswirken können.

Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche

Es gibt heute eine Reihe von Initiativen, die sich dem Kampf gegen Mobbing verschrieben haben. Mit deren Hilfe lassen sich auch weiterführende Kontakte knüpfen, zu Expert*innen wie auch anderen Betroffenen, so dass ein vielfältiges Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten organisiert werden kann.

Die Initiative Schüler Mobbing – ist direkt aus einem Schulprojekt entstanden und bietet Informationen sowie Beratung für Schüler, Eltern und Lehrer.

Das Projekt „Mobbing – Schluss damit“ existiert seit 2007 und bietet Kindern sowie Eltern direkte Kontaktmöglichkeiten in akuten Fällen von Mobbing.

Die Mobbing Zentrale ist eine Organisation, die Betroffene bei Mobbing-Fällen begleitet und unterstützt.

Ein Mann im Anzug lehnt verzweifelt an einer Wand am Fenster | © Andrea Piacquadio / pexels Mobbing hört im Jugendalter nicht auf: Auch am Arbeitsplatz sind viele Menschen von Mobbing betroffen (Andrea Piacquadio / pexels)

Apropos Erwachsenenalter – Mobbing an deutschen Arbeitsplätzen

Das Meinungsforschungsinstitut OnePoll führte eine Umfrage im Auftrag des Büro-Herstellers Viking durch – wobei 1000 Arbeitnehmer*innen befragt wurden. Das Ergebnis: Am Arbeitsplatz haben 60 Prozent der Menschen Erfahrungen mit Mobbing gemacht. Hierbei wurde ermittelt, dass fast jede*r Vierte selbst gemobbt worden ist, 37 Prozent Zeuge oder Zeugin waren und fünf Prozent der Frauen sowie sechs Prozent der Männer andere Kolleg*innen gemobbt haben.

Die schwerwiegendsten negativen Folgen von Mobbing können unter anderem im Verlust der Arbeitsfähigkeit und der seelischen Gesundheit sowie einer Verringerung der allgemeinen Lebensfreude und -zufriedenheit der Betroffenen liegen. Oftmals kann es sogar so weit gehen, dass die Betroffenen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen oder wollen, weil sich durch die Mobbing-Erfahrung psychische Erkrankungen entwickeln können, wie zum Beispiel Depression, Burnout oder Angststörungen – welche den Alltag massiv beeinträchtigen oder zum Erliegen bringen.

Wichtig ist hier, dass man nicht vergisst, dass diesen Entwicklungen gegengesteuert werden kann und gut evaluierte und nachweislich nützliche Therapie-Programme und Methoden helfen können.

Die Kompetenz des „Nein-Sagens“ entwickeln

Eine Sache, die sich zum Beispiel anbieten kann, wäre im Rahmen einer Verhaltenstherapie dann auch ein Sozial-Kompetenz-Training durchzuführen. Mithilfe eines solchen Trainings können das Setzen von Grenzen, Nein-Sagen und das Durchsetzen eigener Interessen geübt werden und man lernt, anderen auch mal besser die Stirn bieten zu können.

Selbst wenn es für die akute Problematik nicht mehr hilfreich und ein Wechsel der Arbeitsstelle unabwendbar ist, kann es für den Start in der neuen Arbeit umso hilfreicher werden.

Mobbing-Beauftragten im Unternehmen kontaktieren

Generell steht es Mobbing Betroffenen zudem auch von Gesetz wegen zu, sich zu wehren. Gewerkschaften und entsprechende Initiativen können ein erster Anlaufpunkt sein. Manche Firmen haben auch interne Mobbing-Beauftragte oder eine zuständige Ansprechperson im Betriebsrat. Ein erster Schritt kann sein, sich hier Information und Hilfe zu holen. Auch ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Betroffenen dabei helfen, sich erfolgreich zu wehren.

Anlaufstellen für Arbeitnehmer*innen

Neben internen sowie juristischen Ansprechpersonen gibt es noch weitere Organisationen, Stiftungen und Initiativen, die Arbeitnehmer*innen im Kampf gegen das Mobbing zur Seite stehen:

Ein zentraler Hinweis zum Abschluss: Wenn Sie von Mobbing betroffen sind, müssen Sie die Situation nicht leidvoll ertragen. Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert – und bevor Sie in eine Spirale der Machtlosigkeit hineingezogen werden, melden Sie sich bei den oben aufgeführten Anlaufstellen oder wenden Sie sich, sofern Sie aus psychologischen Gründen den Alltag nicht mehr bewältigen können, an einen Psychologischen Psychotherapeuten.


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