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Krebs – Antrag auf Schwerbehindertenausweis

Die Diagnose Krebs stellt viele Betroffene vor ganz neue Herausforderungen. Oft hat die Erkrankung physische und psychische Folgen. Mithilfe eines Schwerbehindertenausweises können diese zumindest teilweise ausgeglichen werden.

La déesse de la justice, Justitia devant un ciel bleu | © pixabay

(pixabay)

Krebs ist nach den Herz-Kreislauferkrankungen in Deutschland die zweithäufigste Todesursache. Aber nicht jeder Krankheitsverlauf ist tödlich, falls rechtzeitig eine Therapie begonnen wird oder der Krebs erst in hohem Lebensalter auftritt und dann langsam wächst.

Krebserkrankung beeinflusst das Leben

Es sind über 100 verschiedene Krebserkrankungen bekannt, die sich hinsichtlich der Überlebenschancen und der Behandlungsmöglichkeiten zum Teil stark unterscheiden. In den meisten Fällen beeinflussen der Krebs und dessen Behandlung das Leben der betroffenen Person sehr und kann sogar zu vorübergehenden oder dauerhaften Behinderungen führen.

Zu der Sorge um die Gesundheit gesellt sich auch oft die Frage nach den wirtschaftlichen Konsequenzen. Denn wer an Krebs erkrankt ist, kann auch der beruflichen Tätigkeit häufig nicht mehr im gewohnten Rahmen nachgehen.

Geld mit Taschenrechner | © pixabay Bei Betroffenen können auch wirtschaftliche Sorgen aufkommen. (pixabay)

Schwerbehindertenausweis als Ausgleich

An Krebs erkrankte Personen haben das Anrecht auf verschiedene Geld- und Sachleistungen von Krankenkassen, Pflegeversicherungen, Rentenversicherungen oder anderen Institutionen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Ein Schwerbehindertenausweis wird in Deutschland ausgestellt, um Menschen mit einer Behinderung bestimmte Rechte und Vorteile zukommen zu lassen. Diese können beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, besondere Parkplätze, zusätzliche Urlaubstage oder eine bevorzugte Beschäftigung sein.

Menschen, die an Krebs erkrankt sind, können einen Schwerbehindertenausweis beantragen, wenn ihre Erkrankung zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führt. Ein Schwerbehindertenausweis für Menschen mit Krebs kann entweder befristet oder unbefristet ausgestellt werden, je nachdem wie die Einschränkungen durch die Erkrankung eingeschätzt werden. Wenn der Ausweis unbefristet ausgestellt wird, bedeutet dies, dass die Behinderung voraussichtlich dauerhaft besteht und eine regelmäßige Überprüfung der Einschränkungen nicht mehr notwendig ist.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises für Krebspatient*innen nicht automatisch erfolgt und von den individuellen Umständen abhängt. Es ist daher ratsam, sich von einem Arzt / einer Ärztin oder einer Beratungsstelle beraten zu lassen, um zu erfahren, ob ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis in Frage kommt und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Der Umfang der Leistungen hängt vom sogenannten Grad der Behinderung (GdB) oder dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) ab, der vom Versorgungsamt festgelegt wird. Beide Begriffe haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen zum Inhalt, wie z.B. der Art des Krebses und dessen Auswirkungen auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.

Krebs: Schwerbehinderung ab GdB/GdS 50

Der GdB kann – ebenso wie der GdS – zwischen 20 und 100 variieren. Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung. In diesem Fall wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der Ausweis gilt in der Regel für 5 Jahre. Danach wird die Situation neu geprüft. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden. Dann muss man den Ausweis erneut beantragen.

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Festsetzung nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“.  Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wird der gesamtheitliche Grad der Behinderung ermittelt, die durch die Erkrankung an Krebs entsteht.

Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die durch Krebs entstehenden Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also nicht voneinander isoliert betrachtet. Bei der Beurteilung wird vom höchsten einzelnen Grad der Behinderung ausgegangen. Im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen wird geprüft, ob durch diese das Ausmaß der Behinderung erhöht wird.

Schwerbehindertenausweis bringt verschiedene Vorteile

Der Schwerbehindertenausweis bringt Menschen, die an Krebs erkrankt sind, verschiedene Vorteile. Dazu gehören:

  • erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
  • begleitende Hilfe im Arbeitsleben
  • Freistellung von Mehrarbeit
  • eventuell vorzeitiger Übertritt in die Rente
  • 5 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr
  • Hilfe zur Erhaltung beziehungsweise Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes
  • steuerliche Vergünstigungen
  • Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bäder, Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen
  • Beitragsermäßigung bei Automobilclubs
  •  je nach GdB oder GdS Freibeträge beim Wohngeld

Weitere Informationen zu Vorteilen eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie in unserem Artikel: Schwerbehindertenausweis: Vorteile, Rabatte & Ermäßigungen.

© unsplash (unsplash)

Schwerbehindertenausweis: Der Antrag

Der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sollte möglichst bald nach der Krebs-Diagnose erfolgen, denn die Bearbeitungsdauer kann einige Monate dauern. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • die Krankheit und die daraus folgenden Behinderungen oder Schädigungen möglichst genau beschreiben
  • Ärzt*innen und Kliniken aufführen, die mit der Erkrankung vertraut sind
  • Ärzt*innen von der Schweigepflicht entbinden, damit sie gegenüber dem Versorgungsamt Auskünfte erteilen können
  • Genaue Absprache mit den behandelnden Ärzt*innen. Diese sollten in Befunden die Auswirkungen der Krebs-Erkrankung und deren Behandlung detailliert aufführen

Aufgrund aller zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen erstellt das Versorgungsamt den so genannten Feststellungsbescheid, in dem der Grad der Behinderung oder der Grad der Schädigung festgelegt wird. Wer mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wo finde ich Unterstützung?

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