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Patientenverfügung stärkt Selbstbestimmung

Kaum jemand beschäftigt sich gerne mit Krankheit, Unfall und dem Tod. Es ist aber im Interesse jeder einzelnen Person, dass in einer Patientenverfügung frühzeitig die Wünsche festgehalten werden, die angeben wie die Person im Fall der Fälle medizinisch behandelt, betreut und begleitet werden möchte.

© pixabay

(pixabay)

Wer soll meine Meinung vertreten, wenn ich es nicht mehr kann? Mit welchen körperlichen und psychischen Behinderungen kann ich mir vorstellen zu leben? Wann soll die medizinische Behandlung nicht mehr der Lebenserhaltung, sondern in erster Linie der Linderung der Beschwerden und Schmerzen dienen? Möchte ich wiederbelebt werden? Will ich künstlich beatmet oder künstlich ernährt werden?

Regelung offener Fragen

Wer sich mit diesen existenziellen Fragen beschäftigt und darauf Antworten findet, der sollte diese in einer Patientenverfügung festhalten. Gerade Menschen mit einer Behinderung oder einer Erkrankung, deren mögliche langfristige Folgen bekannt sind, sollten rechtzeitig Vorsorge treffen. Denn eine Patientenverfügung legt als Willenserklärung vorsorglich fest, welche medizinische Behandlung im Ernstfall angewandt und welche unterlassen werden soll.

Gleichzeitig ist eine detailliert und sorgfältig erstellte Patientenverfügung im Fall einer Urteilsunfähigkeit ein wichtiges Kommunikationsmittel gegenüber dem behandelnden medizinischen Fachpersonal und für die Angehörigen oft eine große Entlastung.

Person, welche künstlich beatmet wird durch einen Schlauch | © pixabay Künstliche Beatmung (pixabay)

Patientenverfügungen im Internet

Aber was heißt detailliert und sorgfältig? Wie weit können Laien überhaupt wissen, was medizinisch machbar ist und welche Behandlung in welchen Fällen zur Lebenserhaltung oder Beschwerdelinderung in Frage kommt?

Zahlreiche Patientenorganisationen bieten hier mit vorbereiteten Patientenverfügungen ihre Unterstützung an, die meisten können im Internet heruntergeladen werden. Das erleichtert zwar den Zugang zum Thema, man sollte aber immer den Hintergrund, die Interessen und die Einstellungen der Organisation prüfen und sie mit den eigenen Werten und Vorstellungen abgleichen.

Angaben und Formulierungen

Ob man nun einen Vordruck nutzt oder die Patientenverfügung selber verfasst: Wichtig ist, sich selbst die wichtigen entscheidenden Fragen zu stellen und die Antworten in der Patientenverfügung klar und deutlich zu formulieren. Oft sind Patientenverfügungen zu allgemein. Unter Beschreibungen wie beispielsweise „in Würde sterben“ oder „qualvolles Leiden“ stellt sich jede*r etwas anderes vor.

Die Patientenverfügung sollte also möglichst genaue Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Behandlung von Schmerz und Symptomen, künstlicher Ernährung oder Wiederbelebung machen. Weiter sollte sie umfassen:

  • Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Datum und Unterschrift
  • Beschreibung der Situationen, für welche die Patientenverfügung gelten soll
  • ausgewählte Vertrauensperson mit vollständigem Namen und Kontaktdaten
  • Angaben zu Sterbebegleitung, Sterbeort und Begräbnis
  • Verfügungen hinsichtlich einer möglichen Organspende
  • Angaben zu religiösen Handlungen
  • Überprüfungen und Aktualisierungen mit neuem Datum insbesondere bei rechtlichen Änderungen

Die gewünschten Maßnahmen beruhen meist auf den persönlichen Wertvorstellungen, der Lebenshaltung, Ängsten oder auch religiösen Anschauungen. Es kann für die Durchsetzung der Patientenverfügung nützlich sein, wenn das medizinische Fachpersonal, Betreuer*innen und Angehörige diese persönlichen Auffassungen kennen und nachvollziehen können.

Es wird deshalb empfohlen, die eigenen Wertvorstellungen und Anschauungen zusätzlich schriftlich festzuhalten und der Patientenverfügung beizufügen. Außerdem sollten die Beweggründe mit den nächsten Angehörigen besprochen werden.

Medizinische Beratung

Bei Unsicherheiten hinsichtlich medizinischer Behandlungen, Genesungschancen oder der Situation im Endstadium einer Krankheit ist es hilfreich, sich medizinisch beraten zu lassen. Nach der Erstellung einer Patientenverfügung sollten Kopien bei behandelnden Ärzt*innen  hinterlegt werden, ebenso bei einer Vertrauensperson. Am besten führt man in der Geldbörse eine Karte mit sich, mit den Angaben, dass und wo eine Patientenverfügung hinterlegt ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen im Umgang mit einer Patientenverfügung sind in Deutschland seit 2009 gesetzlich geregelt. Mit dem Gesetz wird nicht nur die Verbindlichkeit der Patientenverfügung gestärkt. Auch Ärzt*innen werden rechtlich geschützt, wenn sie lebenserhaltende Maßnahmen auf Wunsch von Patient*innen abbrechen. Gleichzeitig muss medizinisches Fachpersonal eine verbindliche und ausreichend detaillierte Patientenverfügung beachten – die Missachtung kann als Körperverletzung strafbar sein.

Es ist sinnvoll, sich in regelmäßigen Abständen über die aktuelle rechtliche Lage beziehungsweise über neue Urteile zum Thema Patientenverfügung zu informieren, um bei Bedarf seine eigene dementsprechend anpassen zu können. Solle man sich diesbezüglich unsicher sein, ist auch eine juristische Beratung sinnvoll.

La déesse de la justice, Justitia devant un ciel bleu | © pixabay (pixabay)

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Ein weiterer wichtiger Punkt, der geklärt werden sollte ist, wer im Fall einer Geschäfts- beziehungsweise Einwilligungsunfähigkeit im Namen der betroffenen Person bestimmte – meist medizinische – Entscheidungen treffen soll. Dies soll dabei helfen, auch bei einer Handlungsunfähigkeit den eigenen Willen über eine Vertretung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausdrücken zu können. Auch hier ist eine medizinische Beratung vorab sinnvoll.

Eng damit verbunden ist auch die Frage nach der Anordnung einer Betreuung, wenn die betroffene Person nicht mehr selbst für sich sorgen kann. Denn hier liegt der Entscheidungsspielraum nicht immer automatisch bei den näheren Angehörigen, sondern das Gericht entscheidet im Einzelfall nach Ermessen, wenn keine entsprechende Betreuungsverfügung vorliegt.


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