Zweitwohnung Umbauten ?

Hallo erst mal an alle ????
Habe eine Frage wie oben beschrieben was zweiter Wohnsitz angeht.
Sitze seit 28 j im Rollstuhl nach einen Arbeitsunfall, Kostenträger ist BG .
Wohne in Deutschland bin aber Italienischer Staatsbürger.
Möchte mein erster Wohnsitz weiter in Deutschland beibehalten.
Hier würde mir von der BG alles was im Bezug Barrierefreihes wohnen angeht geholfen.
Nun möchte ich gerne , für die Sommermonate 3-4 Monate in Italien leben .
Dort habe leider im Haus meine Eltern einige Umbauten zwecks meine Behinderung vorzunehmen.
Meine Frage wäre , habe ich Anspruch auf Unterstützung was Umbauten angeht von der BG?
Ein ausführliches Gespräch mit der zuständigen BG folgt erst in 3 Wochen.
Vielecht kann mir hier jemand vorab schon eine Antwort/ Info dazu geben .
Danke im Voraus lg Joe

Antworten

  • Nein, Ansprüche bestehen nur für den 1. deutschen Wohnsitz.
    Gruß Hippy
  • Hippy hat geschrieben:
    Nein, Ansprüche bestehen nur für den 1. deutschen Wohnsitz.
    Gruß Hippy

    Danke für die schnelle Antwort.
    Dennoch frage ich mich :
    Wenn ich komplett Deutschland verlassen würde müsste die BG die Kosten für die Umbauarbeiten übernehmen, das ist Fakt .
    Da hat man als behinderter doppelten leit ....
  • Das ist korrekt, ein zurück gäbe es dann aber nicht mehr, zumindest werden keinerlei Kosten für Umbauten mehr übernommen.
    Klingt doof, ist aber leider so.
    Gruß Hippy