Wohnraumberechnung bei 24 h Assistenz

Hallo!
Wer hat Erfahrung bei Wohnraumberechnung (z.B. für Amt für Grundsicherung oder Wohnberechtigungsschein) bei 24 h Assistenz. Also 24 h jemand vom Pflegedienst aufgrund von Dauerbeatmung.
Ich betreue Menschen die in der eigenen Häuslichkeit wohnen, alle haben eine ständige examinierte Kraft bei sich. Das Amt tut sich bei der Anerkennung dieser Person als "Mitbewohner" sehr, sehr schwer und es wird selbst innerhalb einer Behörde sehr unterschiedlich gehandhabt.
Kann mir jemand sagen ob es dafür einen Gesetzestext / eine Vorschrift oder ähnliches gibt wo das "festgesetzt" ist? Ich habe das Gefühl das es immer eine Einzelfallentscheidung ist und das bei gleichen Grundlagen unterschiedlich genehmigt oder abgelehnt wird. Das kann ja auch nicht richtig sein.
Vielen Dank und lieben Gruß an Alle!
Susanne

Antworten

Diese Diskussion wurde geschlossen.