Wo stelle ich den Antrag auf Ausgleich. Ich habe 30% bekommen.


Durch Ausgleich auf 50% könnte ich ab sofort Rente beantragen.

Antworten

  • Morn Ella, der Antrag auf Gleichstellung wird bei der Arge gestellt! Wie du auf einen Ausgleich auf GdB 50 kommst entzieht sich meiner Kenntnis. Auch bedeutet das nicht daß man damit sofort in Rente gehen könnte.
    Köln Allaf
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  • Es geht um einen Bescheid nach GdB . 30 ist bestätigt.
    50 % bräuchte ich ,um vorzeitig Rente zu beantragen.

  • Tach Ella, kannst du dich bitte klar ausdrücken was du willst?
    Um GdB 50 zu bekommen mußt du einen Erhöhungsantrag stellen, der wird dort gestellt wo GdB 30 bewilligt wurde, beim Versorgungsamt. Anträge gibt es auch online.
    Warum glaubst du GdB 50 bekommen zu können, bist du nun stärker behindert?
    Eine klare Fragestellung verhindert ständiges nachfragen ggf sogar überhaupt eine Antwort. 🥺
    Köln Allaf
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  • Hallo "Ella61"

    Mit einer "Gleichstellung" zu einem Schwerbehinderten kannst du keine frühzeitige Altersente nach dem SGB IX stellen.
    Diese Möglichkeit haben nur Menschen, die einen "tatsächliche Anerkennung durch das Versorgungsamt auf einen GdB ab 50" haben.
    Die Gleichstellung zu einem schwerbehinderten Menschen betrifft nur die im Erwerbsleben noch stehen und dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen.
    Die Gleichstellung erfolgt über einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese Gleichstellung kann nur bevorzugt auf Menschen mit einer Behinderung von mindestens einem GdB 30 beantragt werden, deren berufliche Stellung aufgrund Ihrer Behinderung gefährdet ist.
    Bei gleichgestellten Personenkreise besteht die Möglichkeit, das diese dennoch einen vorgezogenen Rentenantrag stellen können, wenn die Tatsache besteht, das diese aufgrund der ärztlichen Befundberichte als Schwerbehindert anzusehen sind.

    Man ist ja nicht verpflichtet, einen aktuellen Schwerbehindertenausweis zu haben. Bei der Antragsstellung auf Altersrente nach dem SGB IX muss ein Antragsverfahren auf Schwerbehinderung jedoch gestellt werden. Eine Bewilligung für diese Rente nach SGB IX liegt jedoch erst einmal auf Eis, bis die Schwerbehinderung von Amtswegen festgestellt wurde. Eine Rente kann bis zum Antragsdatum (Gewährung des Schwerbehindertenstatus), nach den geltenden Richtlinien des Eintrittsalter, rückwirkend geltend gemacht werden (es gilt, eine Leistung auf Rente kann erst nach Antragstellung gewährt werden, in diesen Fall dann ggf. rückwirkend).
    Es muss mindestens ein GdB 50 (Schwerbehinderung) vorliegen, um die Altersrente nach SGB IX zu beanspruchen. Bei einer Gleichstellung liegt keine Schwerbehinderung nach dem SGB IX vor.

    Du müsstest einen Verschlechterungsantrag, beim zuständigen Versorgungsamt, stellen, um einen Schwerbehindertenstatus zu erwirken.

    Gruß
    rollispeedy
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