Wie bin ich während den beruflichen Massnahmen versichert?

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Wie ist mein Versicherungsschutz während beruflicher Massnahmen durch die IV?

Antworten


  • Während der beruflichen Massnahmen sind Sie wie folgt versichert:

    - Krankheit/Unfall: Taggeld weiterhin während maximal 30 Tagen pro Krankheitsfall oder Unfall, sofern kein anderer Versicherungsschutz vorhanden ist, maximal jedoch 60 Tage infolge Krankheit oder Unfall innerhalb eines Jahres.
    - Die Krankentaggeldversicherung ist grundsätzlich Sache der versicherten Person.
    - Die Unfalltaggeldversicherung ist Sache des Arbeitgebers (obligatorische Versicherung nach UVG).
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