Wie berechnet sich die Hinterlassenenrente nach UVG?
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Wie berechnet sich die Hinterlassenenrente nach UVG?
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Die Hinterlassenenrente wird in Prozenten des massgeblichen versicherten Verdienstes berechnet und beträgt für Witwen und Witwer 40%, für Halbwaisen 15% und für Vollwaisen 25%, für alle Hinterlassenen zusammen jedoch maximal 70%. Die Hinterlassenenrente für den geschiedenen Ehegatten bzw. die geschiedene Ehegattin entspricht 20% des versicherten Verdienstes, höchstens aber dem geschuldeten Unterhaltsbeitrag.
Haben die Hinterlassenen Anspruch auf eine IV- oder AHV-Rente, wird ihnen von der Unfallversicherung eine Komplementärrente gewährt (siehe Invalidenrente).
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