Wer ist in der Schweiz unfallversichert?

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UVG: Wer ist in der Schweiz obligatorisch unfallversichert?

Antworten

  • Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind
    obligatorisch unfallversichert. Als Arbeitnehmende gelten Personen, die im
    Sinne der AHV einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

    Obligatorisch unfallversichert sind auch:
    • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter,
    • Lehrlinge,
    • Praktikantinnen und Praktikanten,
    • Volontärinnen und Volontäre,
    • Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätig sind, und
    • Personen, die zur Abklärung der Berufswahl bei einem Arbeitgeber tätig
    sind (Schnupperlehrlinge).
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