Wer ist in der Schweiz nicht unfallversichert?
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Wer ist in der Schweiz nicht unfallversichert?
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Nicht obligatorisch unfallversichert sind :
• Selbständigerwerbende,
• mitarbeitende Familienglieder (unter gewissen Voraussetzungen)
• Bundesbedienstete, die der Militärversicherung unterstellt sind,
• Mitglieder von Verwaltungsräten, die nicht im Betrieb tätig sind, für
diese Tätigkeit,
• Konkubinatspartnerinnen und -partner, die in dieser Eigenschaft AHVbeitragspflichtig sind,
• Personen, die Tätigkeiten im öffentlichen Interesse ausüben, wie insbesondere Mitglieder von Parlamenten,
Behörden und Kommissionen, für diese Tätigkeit.
In der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende und ihre nicht obligatorisch
versicherten mitarbeitenden Familienglieder können sich freiwillig
beim Versicherer ihres Personals versichern.
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