Wenn man mit einem Rollstuhl versorgt ist, bekommt das Kind keinen Buggy mehr? Richtig oder falsch?

Optionen
Für mich sind das zwei völlig verschiedene Anwendungsfälle! Ein Rehabuggy für einen Jungen mit 125 cm Länge und 27 Kilo ist so groß, dass ich ihn im Haus oder im Kindergarten nicht nutzen kann. Andererseits kann man im Rollstuhl keine Ausflüge in Feld, Wald und Wiese machen. Ist mein Sohn jetzt dazu verurteilt in einer anderen Gruppe zu sein, wenn seine Kindergartengruppe einen Ausflug macht?

Für mich ist das weder Inklusion, noch fair...

Meine Krankenkasse wert sich vehement einen Rehabuggy zu bewilligen (der Widerspruch kam sofort!) und ist seit November nicht dazu in der Lage einen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Wenn es nicht so traurig wäre, sollte man sich den Bauch halten vor Lachen!

Ach - vielleicht kurz: mein Sohn ist mehrfach schwerbehindert. Ist blind, hat Epilepsie, kann nicht selbstständig sitzen, essen und nicht sprechen. Trotzdem zeigt er sehr deutlich, wie gerne er draußen ist. Das können wir ihm im Moment nicht ermöglichen und das bringt mich innerlich zum weinen.

Antworten

  • Das ist so schrecklich, ich kann deine Wut verstehen ich kenne mich da leider auch nicht gut aus aber ich würde nicht nachgeben. Und wenn nötig dann mit Anwalt... Das ist eine Sauerrei das Menschen die sowas nötig haben einfach nicht unterstützt werden!
  • Das Problem ist daß die GKV keine Doppelverordnung zulassen dürfen.
    Daher ist es nötig der Kasse durch Atteste und Gutachten klar zu machen daß hier keine Doppelversorgung entsteht.
    Wie lautete denn der Grund der Ablehnung?
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