wem lehnt versicherung die jahreswartung eines c-leg ab und warum

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  • Hallo hoppla,

    ich möchte dir deine Frage gerne beantworten, aber ich verstehe nicht ganz auf was du hinaus willst. Hast du ein persönliches Problem mit der Waertung deines C-Legs oder geht es dir rein um versicherungsrechtliche Informationen?

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion MyHandicap

  • Hallo,
    mein c-leg geht ins 5. jahr. die von otto-bock vorgesehene jahreswartung (zweimal) wurde bisher von der versicherung bezahlt, in den ersten 3 jahren war die wartung teil des anschaffungspreises. ab nächstem jahr will die versicherung nicht mehr zahlen. kann das sein ?
  • Lieber hoppla,

    ich habe gerade - stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen - bei der DAK angerufen und folgende Auskunft bekommen: Die Kasse übernimmt die Wartung ab dem 36. Nutzungsmonat eines C-Legs nur, wenn man eine neue Verordnung ausgestellt hat. Die neue Verordnung muss vom Sanitätshaus zusammen mit einem ärztlichen Attest gestellt werden und gilt dann für weitere zwölf Monate. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden.

    Auch nach fünf Jahren muss für die Wartung eine neue Verordnung ausgestellt werden. Wenn die alte Prothese "mit geringeren Reparaturkosten wieder herzustellen ist", wird repariert. Sobald die Reparatur aber teurer ist, wird eine neue übernommen.

    In Deinem Fall würde ich mich an Dein Sanitätshaus wenden. Die kennen sich sicherlich damit aus.

    Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap

    PS: Vielleicht ist für Dich folgende Information von Otto Bock interessant: Das neue C-Leg aus dem Jahre 2006 muss "nur" alle zwei Jahre zur Wartung gebracht werden.
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