Welche Kosten entstehen eigentlich bei einer Therapie?

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Hallo,

mich würde mal interessieren, ob man bei der Therapie so wie im Krankenhaus, sich auch mit 10 Euro am Tag für eine gewisse Zeit beteiligen muss?

Antworten

  • Hallo,
    die Kosten für eine Behandlung bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten (bei Kindern auch andere) werden, sofern die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn die Behandlung notwendig ist. Die Notwendigkeit kann ein arzt oder ein Psychologe feststelllen und die Kostenübernahme für eine Behandlung bei der Kasse beantragen.
    Da auch die Praxisgebühr abgeschafft wurde, bekommt der behandelnde Psychotherapeut vom Patienten kein Geld. Die Fahrtkosten zur ambulanten Psychotherapie werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

    Achtung: der Begriff "Psychotherapeut" ist gesetzlich geschützt, aber trotzdem halten sich nicht alle daran. Heilpraktiker für Psychotherapie sind keine Psychotherapeuten. Deren Behandlung darf sich zwar Psychotherapie nennen (ja, die Bezeichnung "Psychotherapie" ist nicht geschützt), aber diese Behandlung zahlt nicht die gesetzliche Krankenkasse. Die Kosten muss der Patient selbst bezahlen. Höhe ist Verhandlungssache.

    Paartherapie wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt. (keine Krankenbehandlung)

    Auch nicht bezahlt werden psychotherapeutische Verfahren, die ihre Wirksamkeit und/oder Effizienz nach wissesnschaftlichen Kriterien nicht ausreichend beweisen konnten.
    In Deutschland anerkannte Verfahren sind: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Für besondere Fälle fragt man am besten seine Krankenversicherung.
    Wer privat krankenversichert ist, muss seine Vertragsbestimmungen studieren und fragt am besten die Kasse zu den Versicherungsleistungen (IMMER).

    Ein guter Psychotherapeut/in hat Verständnis für die Frage nach seiner Qualiikation und freut sich über den gut informierten Patienten.
  • Wieso hast Du keine Befreiung ?
    Wenn man wenig Geld hat und chronisch krank (1Prozent, muss man für das komplette Jahr nur ca. 45 Euro an die KK überweisen und man wird befreit, wenn sich finanziell nichts ändert.
    Bei der Therapie bekommst Du ein Antrag "Konsiliarbericht", dass muss der Hausarzt ausfüllen und es bei der Therapie abgeben für die Krankenkasse- Kostenübernahme !
    So war es zumindest bei mir so !

    Wie war es denn im Krankenhaus, wenn ich fragen darf ?
    Ich hatte eigentlich keine Einzelgespräche und im Gruppentherapie rede ich vor anderen nicht wegen meine Handicap-Situation.
    Aber am besten waren die Mitpatienten !
  • Sorry, ich habe vergessen zu schreiben, dass es eine voll stationäre Therapie ist.
  • Sobald du vollstationär untergebracht bist (sei es Chirurgie, Gynäkologie oder eben Psychiatrie/Psychosomatik) werden pro Tag 10€ Eigenanteil fällig. Doch es gibt Grenzen. Normal müssen max. 28 Tage a 10€ bezahlt werden und dann ist man auch für den Rest des laufenden Jahres, Krankenhaustechnisch, befreit.

    Eine besondere Regelung gibt es aber darüber hinaus. Ein Versichterter muss pro Jahr max. 2% seines JahresBRUTTOeinkommens an Zuzahlungen leisten, bei chronisch Kranken sind es max. 1%.

    Rechenbeispiel: Ein ALG2-Empfänger erhält aktuell 382€ Regelleistung pro Monat. Er ist kein Chroniker.
    Hier wäre die Rechnung :

    382,- x 12 Monate = 4584€

    4584€/100x2 = 91,68€ maximale Zuzahlung pro Jahr bis zur Befreiung.

    Analog hierzu müsste ein chronisch Kranker ALG2-Empfänger max. 45,84€ Zuzahlung leisten.

    Du hast 2 Möglichkeiten:

    1) Du sammelst alle Zuzahlungsbelege (Krankenhaus + Rezeptgebühren) und gehst damit zu deiner Kasse, wenn du deine persönliche Grenze erreicht hast. Die Quittungen reichst du ein und nach einer gewissen Zeit (hängt von der Kasse ab) erhälst du dann dein Befreiungskärtchen für den Rest des laufenden Jahres.

    2) Wie unter 1) sammelst du alle Belege und zwar bis Ende des Jahres und reichst diese erst dann bei der Kasse ein. Du erhälst dann die Zuzahlungen rückvergütet, die über deine Zuzahlungsgrenze hinausgehen.

    Zum Abschluss noch was.

    Solltest du Chroniker sein und schon in den vergangen Jahren immer deutlich über deine Zuzahlungsgrenze gekommen sein, gibt es bei vielen Kassen die Möglichkeit, ab ca. Dezember die Zuzahlungsbetrag in einer Summe an die Kasse vorab zu überweisen und so dann schon ab Januar direkt die Befreiungskarte.

    Musst du aber selber wissen, wie du das handhaben magst und natürlich auch, wie deine Kasse das mamanged.

    Gruss,
    little
  • Das gibt mal richtig Aufschluss. Danke
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