Welche konkreten Anpassungen muss ich, als Mann mit einseitiger Armlähmung, an meinem PKW vornehmen?

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Mein rechter Arm ist seit 1/2 Jahr gelähmt. Ich habe mir deshalb einen Automatik-PKW zugelegt. Assistenzsysteme, wie Regensensor, sind vorhanden. Das fahren bereitet mir keine Probleme - d.h. ich beherrsche das Fahrzeug.
Bisher habe ich jedoch kein offizielles Statement gefunden (d.h. durch Behörde), welches Hinweise auf evtl. erforderliche Umbaumaßnahmen gibt. Ist eine Bescheinigung notwendig?
Ich befürchte, dass ich bei einem unverschuldetem Unfall eine Teilschuld bekommen könnte.

Antworten

  • einbein
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    Man kann das nicht verallgemeinern. Aber es reicht normalerweise u d bei ausreichenden kognitiven Fähigkeiten Automatik und ggf. Servolenkung.
    Du solltest das aber begutachten lassen. Die meisten „unwissenden“ Gutachter machen aber bisweilen aberwitzige Auflagen.
    Bei Fragen zu einem geeigneten Gutachter bitte per PN mit deiner Telefonnummer melden.
    Ein Freund, rechts Oberarm amputiert, hat seine Auflagen gestrichen bekommen und darf Automatik ohne Anpassung und Schaltwagen für „Betriebs- und Probefahrten“ sowie Motorrad fahren.

    In der Praxis reicht bei modernen Fahrzeugen ein Arm zur Bedienung. Ich kann vom Lenkrad alle Funktionen bedienen.

    Mansche Einhänder schätzen aber auch den Multifunktionsknopf. Solange du Arbeitsstätte bist u d das Auto zum Arbeitsweg brauchst, kannst du den von der RV bezuschusst bekommen. Bei einem entsprechenden Eintrag im FS darfst du aber kein anderes Auto (Ersart- oder Leihwagen) mehr fahren. Daher musst du dir das genau überlegen.
  • einbein
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    P.S. es gibt keine Anzeigepflicht bei der Behörde. Nach dem Gesetz darfst du einfach weiter fahren. Du musst nur ausreichend Vorsorge treffen, dass Fahrzeug richtig führen zu können. Wenn du das selbst beurteilst, musst du das auch selbst verantworten.
    Im Falle einer Kontrolle ist die Polizei angehalten, dies der Behörde zu melden. Auch wenn dich jemand anschwärzt. Dann kann (und wird) die Behörde durch auffordern, die Fahrtüchtigkeit begutachten zu lassen. Sicherer ist es, dem vorzugreifen.
    Du musst die Begutachtung nicht direkt in den FS eintragen lassen. Das hat den Vorteil, dass du bei einer Änderung der Behinderung, Verbesserung des Geschick oder neuen Möglichkeiten der technischen Orthopädie einfach ein neues Gutachten machen lassen kannst.

  • Vielen Dank schon mal!!!

    Ich habe mit dieser Frage beim ADAC angerufen (bin dort Mitglied). Nach deren Aussage sollte ich mir einen Lenkknauf zulegen.
    An anderer Stelle habe ich gelesen, dass ich so einen Lenkknauf vom TÜV abhehmen und in den Fahrzeugschein eintragen müsste.
  • einbein
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    Sollen und müssen sind 2 paar Stiefel. Einmal eingetragen, ist es drin. Der Knopf kostet mehrere hundert euro plus Einbau. Dazu brauchst du ein Eintrag im FS...
  • Als Neu-Behinderter fühle ich mich in diesen Fragen ziemlich alleine gelassen...
    Nicht, dass ich deine Kompetenz anzweifeln wollte - aber gibt es dein Statement auch von Behördenseite?
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