Was macht man bei Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber?

Ich versuche schon seit langem eine Anstellung zu bekommen.
Auch im öffentlichen Dienst bewerbe ich mich immer wieder auf geeignete Ausschreibungen und gebe meine 50% Schwerbehinderung an. Die Arbeitgeber laden in der Regel auch zu einem Vorstellungstermin ein. Auch wenn man objektiv für die ausgeschriebene Position geeignet ist erhält man kurz darauf eine Absage. Begründung ist zumeist relativ... z.B. wir haben uns für einen Bewerber entschieden der den Anforderungen eher entspricht bla bla... oder man bekommt nur telefonisch mitgeteilt, dass man zu wenig Erfahrung in einem Bereich hätte... was eindeutig nicht den Tatsachen entsprechen kann, wenn man dafür sogar eine Spezialausbildung und Berufserfahrung hat.
Unabhängig davon, dass die Bezahlung für IT-Positionen im öffentlichen Dienst geradezu jämmerlich ist, werden ganz klar Nichtbehinderte bevorzugt. Nur dagegen vorzugehen ist nach wie vor äußerst schwer und kostenintensiv.

Wie ich festgestellt habe, sind die ausgeschriebenen Stellen oft nicht im Jobcenter der Arbeitsagentur enthalten. D.h. der Arbeitgeber hat sich in diesem Fall nicht vor der Stellenausschreibung mit der Arbeitsagentur in Verbindung gesetzt, was ein Indiz für die Benachteiligung darstellt und die Beweislastumkehr herbeiführen könnte. Leider erteilt die Arbeitsagentur keine Auskunft darüber, ob sich der Arbeitgeber zuvor mit der Arbeitsagentur in Verbindung gesetzt hat. wie also beweise ich dem Arbeitgeber, dass er sich nicht an die Regeln hält?

Antworten

  • Hallo rico62,

    rico62 hat geschrieben:
    Es gibt übrigens, wie ich festgestellt habe, durchaus Wege im Arbeitsrecht die gerichtlichen Vorgänge über clevere Umwege zu beschleunigen 😃 Aber auch ich habe meine Geheimnisse.


    Genau da gebe ich dir, zu 1000000% Recht!!!!.

    Auch ich habe meine Geheimnisse 😃 😃 😃

    LG. Wessi
  • Wer hat die nicht! 😉
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