Was ist der Integrationsfachdienst?

Optionen
Siehe Frage oben. Ist das dasselbe wie das Integrationsamt oder??? Gruß, Fila

Antworten

  • MyHandicap User
    Optionen
    Die Integrationsfachdienste werden in §§ 109 bis 115 SGB IX geregelt.

    Nach § 109 SGB IX sind Integrationsfachdienste Dienste Dritter, die bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen beteiligt werden.

    Es sind verschiedene private Unternehmen, die Träger von Integrationsfachdiensten sind. Die Integrationsämter schließen dann befristete Verträge mit diesen Unternehmen ab, wie und in welchen Bereichen sie die Integrationsfachdienste arbeiten sollen. So gibt es Integrationsfachdienste, die mehr bei der Arbeitsplatzsuche zuständig sind, andere machen begleitende Unterstützung im Arbeitsleben. Es ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wie die Integrationsfachdienste organisiert sind. In Hamburg gibt es zum Beipiel ein Integrationsfachdienst für psychisch Kranke, ein IFD für Sinnesbehinderte, ein IFD für begleitende Hilfen. Es sind dann auch ganz unterschiedliche Firmen, die Träger dieser einzelnen IFDs sind. Die IFD bekommen ihre Aufträge u.a. von den Integrationsämtern, die Arbeitsagenturen, die Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern. Die IFDs müssen erfolgsorientiert arbeiten, um finanziell über die Runden zu kommen.

    Wie immer fälschlich angenommen wird, sind die IFDs keine Zweigstellen der Integrationsämter. Anträge müssen immer direkt an das Integrationsamt, Agentur für Arbeit o.ä. gestellt werden.


Diese Diskussion wurde geschlossen.