Wann leistet die IV bloss eine Teilrente?
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Wann leistet die IV bloss eine Teilrente? Was versteht man demgegenüber unter einer Vollrente?
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Hat eine Person seit ihrem 20. Altersjahr ohne Unterbruch jährlich Beiträge an die AHV/IV geleistet, so steht ihr im Invaliditätsfall eine Vollrente zu. Dasselbe gilt für Ehefrauen, die als Nichterwerbstätige während der Ehedauer von der Beitragspflicht befreit gewesen sind: Ihnen werden die entsprechenden Jahre wie Beitragsjahre angerechnet.
Weist eine versicherte Person jedoch Beitragslücken auf, so erhält sie bloss eine Teilrente. Entsprechend dem Verhältnis der effektiven Beitragsjahre zur vollen Beitragszeit bemisst sich die Teilrente im Verhältnis zur Vollrente.
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