Wann kann ich regulär mit einer Schwerbehinderung von 50 % in Rente gehen ohne Abschläge?

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Ich bin jetzt 58 Jahre alt und habe 50 % Schwerbehinderung. Um vorzeitig mit 61 Jahren in Rente zu gehen, müsste ich noch 5 Jahre in die Rente einzahlen (bin Minijobberin seit 17 Jahren). Habe jedoch nicht eingezahlt und werde wohl auch nicht einzahlen. Wann kann ich ohne Abschlag in Rente gehen?

Antworten

  • Hallo...

    Rein rechnerisch geht das doch gar nicht???

    Du bist 58 Jahre, musst aber noch 5 Jahre einzahlen um mit 61 Jahren frühzeitig in Rente gehen zu können??? Wie geht das denn??? (Es wären wenn überhaupt mit 61 Jahren + 2 Monate mit einem Abzug von 10,8% möglich, in Rente zu gehen)

    Hinzu kommt, das du Fehlzeiten von 17 Jahren hast, wie kommen die Mindestvorraussetzungen zustande, um frühzeitiger in die Altersrente gehen zu können... hast du Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf???

    Wenn du nun 58 Jahre bist, schließe ich daraus, dass du dem Jahrgang 1959 angehörst.
    Die abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX beginnt somit erst nach dem 64. Lebensjahr plus 2 Monate.

    Weitere Berücksichtigungen dabei nicht einbezogen.

    Gruß
    rollispeedy

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