Wann ist eine Arbeit "zumutbar"?
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Wann gilt eine Arbeitsstelle als "zumutbar" im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung?
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Antworten
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Grundsätzlich muss jede Arbeit angenommen werden.
Unzumutbar
und somit von der Annahmepflicht ausgenommen ist eine Arbeit, die
• den üblichen Arbeitsbedingungen nicht entspricht;
• nicht angemessen auf Ihre Fähigkeiten oder auf Ihre bisherige Tätigkeit Rücksicht nimmt;
• nicht Ihren persönlichen Verhältnissen entspricht (Alter, Gesundheit,
Familie);
• einen Arbeitsweg von täglich mehr als 4 Stunden notwendig macht;
• den Wiedereinstieg in Ihren Beruf erschwert, falls darauf in
absehbarer Zeit eine Aussicht besteht;
• Ihnen einen Lohn einbringt, der geringer ist als 70% des versicherten
Verdienstes, es sei denn, Sie erhalten Kompensationszahlungen im Rahmen eines Zwischenverdienstes.
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