Wann ist eine Arbeit "zumutbar"?

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Wann gilt eine Arbeitsstelle als "zumutbar" im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung?

Antworten

  • Grundsätzlich muss jede Arbeit angenommen werden.

    Unzumutbar
    und somit von der Annahmepflicht ausgenommen ist eine Arbeit, die
    • den üblichen Arbeitsbedingungen nicht entspricht;
    • nicht angemessen auf Ihre Fähigkeiten oder auf Ihre bisherige Tätigkeit Rücksicht nimmt;
    • nicht Ihren persönlichen Verhältnissen entspricht (Alter, Gesundheit,
    Familie);
    • einen Arbeitsweg von täglich mehr als 4 Stunden notwendig macht;
    • den Wiedereinstieg in Ihren Beruf erschwert, falls darauf in
    absehbarer Zeit eine Aussicht besteht;
    • Ihnen einen Lohn einbringt, der geringer ist als 70% des versicherten
    Verdienstes, es sei denn, Sie erhalten Kompensationszahlungen im Rahmen eines Zwischenverdienstes.
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