Wann erhalte ich von der Unfallversicherung eine Hinterlassenenrente?
Wann erhalte ich von der Unfallversicherung eine Hinterlassenenrente?
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Stirbt eine versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so haben der überlebende Ehepartner bzw. die überlebende Ehepartnerin (unter bestimmten Voraussetzungen) sowie die Kinder Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Sofern die verunfallte Person einem geschiedenen Ehegatten bzw. einer geschiedenen Ehegattin gegenüber zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war, wird dieser/diese der Witwe bzw. dem Witwer gleichgestellt.
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