Verhinderungspflege durch Schwiegersohn

Wie hoch ist die jährliche Verhinderungspflege durch Schwiegersohn bei Pflegegrad 2, unter 8 Std. täglich?

Antworten

  • Das Pflegegeld wird weiter gezahlt weil der Schwiegersohn in einem verwandschaftlichen Verhältnis 2. Grades zur zu pflegenden steht.

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    --Übernimmt die Verhinderungspflege eine Pflegeperson, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird die Verhinderungspflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt.

    Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sind:
    •Eltern,
    •Kinder (einschl. der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder),
    •Großeltern,
    •Enkelkinder,
    •Geschwister,
    •Stiefeltern,
    •Stiefkinder,
    •Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten/Lebenspartners),
    •Schwiegereltern,
    •Schwiegerkinder (Schwiegersohn/Schwiegertochter),
    •Schwiegerenkel (Ehegatten/Lebenspartner der Enkelkinder),
    •Großeltern des Ehegatten/Lebenspartners,
    •Stiefgroßeltern und
    •Schwager/Schwägerin.

    Die Aufwendungen werden grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades beschränkt. Aufgrund des 6-wöchigen Anspruchs auf Verhinderungspflege ist der 1,5-fache Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades zugrunde zu legen.

    Weitere nachgewiesene, höhere Aufwendung wie z. B. Verdienstausfall oder Fahrkosten können bis zum Höchstbetrag von 1.612 EUR übernommen werden. Die Fahrkosten werden bei Benutzung eines privaten Pkw mit 0,20 EUR je Kilometer berechnet.
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    Quelle: Haufe.de
  • Vielen Dank für die Infos!
    Kann allerdings nicht so recht nachvollziehen, was an meiner sachlichen Fragestellung unfreundlich sein soll.
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  • Oh je, das wusste ich leider nicht.
    In diesem Fall entschuldige ich mich hiermit natürlich bei idur!
    Allen hier im Forum wünsche ich noch einen angenehmen Tag.
    GLG Ronja

  • Schon OK Ronja.
    Danke jenner