Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Invalidenrente von der Unfallversicherung?

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Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich eine Invalidenrente von der Unfallversicherung?

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  • Wenn eine versicherte Person infolge eines Unfalls invalid wird (Invalidität bedeutet eine voraussichtlich bleibende oder längere Zeit andauernde Beeinträchtigung in ihrer Erwerbstätigkeit) so hat sie Anspruch auf eine Invalidenrente. Der Anspruch entsteht, wenn eine Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine Besserung des Gesundheitszustandes erwarten lässt und allfällige Eingliederungsmassnahmen der IV abgeschlossen sind. Massgebend für die Bemessung des Invaliditätsgrades ist der Vergleich der Erwerbsmöglichkeiten des Versicherten mit bzw. ohne die Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit.

    Die Invalidenrente beträgt bei Vollinvalidität 80% des versicherten Verdienstes, bei Teilinvalidität entsprechend weniger. Versicherte mit Anspruch auf eine Rente der AHV bzw. IV gewährt die Unfallversicherung eine Komplementärrente in der Höhe der Differenz zwischen 90% des versicherten Verdienstes und der AHV/IV-Rente, höchstens wird aber der für Voll- bzw. Teilinvalidität vorgesehene Betrag der Unfallinvalidenrente bezahlt.

    Mit der Wiedererlangung der vollen Erwerbsfähigkeit, der gänzlichen Abfindung, dem Auskauf der Rente oder dem Tod des Versicherten endet der Rentenanspruch.
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