Unfallkasse Gliedertaxe Einstufung MdE

Ist eine starre Einstufung/Bewertung des MdE nach Gliedertaxe immer rechtlich korrekt, so das ein Wiederspruch keinen Sinn machen würde ?






Antworten

  • Hallo jeschik,
    möchtest du zu deiner Frage von uns eine Einschätzung?
    Wenn ja sollte dir ein " Hallo" nicht schwer fallen.
    Wir opfern unser Freizeit um zu helfen, da wäre es doch nett einen ordentlichen Ton anzuschlagen und nicht einfach einen fordernden Satz dahin zu knallen.
    OK?
    Rudi
  • Hallo Rudi,

    na klar ok, normal gibts immer ein Hallo von mir, habe ich aber diesmal vergessen, sieh es mir nach.
  • Hallo

    Also ich würde Wiederspruch einlegen.Alleine schon um mir die rechtliche Möglichkeit einer Änderung offen zu halten.
    Die Gliedertaxe ist eine Richtlinie zur Beurteilung eines Schadensersatzwertes.Mehr nicht.Sie ist nicht in Stein gemeißelt.
    Wenn du also der Meinung bist hier falsch beurteilt worden zu sein lege Wiederspruch ein.Formlos reicht völlig aus.Begründen kannst du es immer noch wenn du alles zusammen hast dafür.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

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  • Hallo Ralf, Hallo Jenner,

    ich wollte mich vorab schonmal mit allem genauer beschäftigen, ein Bescheid geht mir erst noch zu, sobald die anstehende Zusatz Begutachtung auf psychologischem Gebiet erfolgt ist. Aber aus dem stattgefundenen und mir zugegangenen orthopädischen Gutachten geht hervor, das die Einstufung bei 10 Prozent liegt wie bisher und das es keine veränderungen/verschlechterung im vergleich zu den vorherigen Gutachten geben würde.
    Ich hatte vor langer Zeit einen schweren Unfall, bei dem mein Fuss im höchsten Maß zerquetscht wurde. Da 1,5 Zehenglieder fehlen, wurde wohl deswegen immer 10 Prozent in den Gutachten festgelegt.
    Es müsste aber doch mit in die Bewertung fliessen, das man vielerlei Beschwerden hat, unabhängig von den Amputationen. Wenn die Belastungsfähigkeit stark eingeschränkt ist, wenn es Belastungsschmerzen und Ruheschmerzen gibt etc.Das ganze ist schon ziemlich Komplex.

    Ob es falsch beurteilt wurde, im rechtlichen Sinne, das würde ich sehr gerne Wissen.

    Du schreibst "Also ich würde Wiederspruch einlegen.Alleine schon um mir die rechtliche Möglichkeit einer Änderung offen zu halten. " Wie ist das genauer gemeint ? Einen verschlimmerungsantrag kann man ja immer wieder stellen, soweit ich weiss.

    Soweit ich weiss, gibt es ab 20 Prozent eine Zahlung der UK, erhöht sich dann eine Zahlung je höher der MdE wird ?

    Ein Wiederspruch wird doch sicherlich immer abgelehnt werden, so das eine gerichtliche Klärung (neue Begutachtung) unausweichlich wäre?
    Oder hat es jemand mal erlebt wo eine Höherstufung allein aufgrund des Wiederspruchs erfolgt ist?

    Kennt jemand einen Fall, wo die UK eine höhere Einstufung vorgenommen hat, als von dem Arzt im Gutachten zugrunde gelegt wurde?

    In welcher Form,Inhalt und Umfang sollte den eine Begründung erfolgen ?
    Angaben zu meinen Beschwerden wurden dem orth. Gutachter vorgelegt und wurden von der Praxis auch dem Gutachten angehängt. So wie ich das als Laie beurteile, wurden diese aber in Sachen MdE garnicht mit einbezogen.

    Danke für eure Hilfe!
  • Hallo

    Schau mal im INet unter Gliedertaxe nach.Da gibt es auch ein Beispiel für die Berechnung.
    Mit dem offen Halten meine ich das du hier keinen Verschlechterungsantrag stellen musst,sondern das die direkt im Rahmen der ersten Beurteilung eine neue Bewertung vornehmen können/sollen.
    Einen Antrag auf Verschlechterung kann man später dann immer noch stellen.Es geht um die Erstbeurteilung deines Falles.
    Ob ein Wiederspruch abgelehnt wird wird man sehen.Eine pauschale Ablehnung ist mir nicht bekannt.Möchte aber sowas nicht ausschließen.
    Ist dir der Inhalt der Beurteilung bekannt?
    Wenn nein forder diese an.Wenn ja sprich doch mal mit deinem Arzt darüber.Der kann Dir auch die fachliche Seite erklären.
    Dann formuliere deine Begründung.
    Ich empfehle allen die sich mit KK und ähnlichem herumschlagen müssen die Hilfe des VDK.Die haben einen gewissen Einfluss.
    Bevor man sich mit Anwälten ect.beschäftigen muss.

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf,

    ich habe da verschiedene Werte in Sachen Gliedertaxe gefunden. Gibt es sowas wie ein Gesetzbuch der Unfallkasse, in dem sowas festgehalten sein muss?

    Habe im vorherigen Post hier schon erwähnt, das nach Abschluss der zweiten Begutachtung ein Bescheid bzw. eine erneute Bewertung/Beurteilung der Unfallkasse vorgenommen wird, der mir dann schriftlich zu gehen wird.

    Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, das die Unfallkasse selbst eine höhere MdE festlegt, als im Gutachten zugrunde gelegt wird.

    Es wäre echt Super wenn sich einige Betroffene melden, die ihre Erfahrungen weiter geben würden.

    Gruß

  • Hallo

    Nein.Es gibt kein Gesetzbuch.Ein Gesetz kann nur der Staat erlassen und keine Krankenkasse.Es ist eine Richtlinie um den Verlust von Gliedmassen und der damit verbunden Behinderung finanziell zu bewerten.
    Es geht hier vordergründig auch nur um die Entschädigung.Alles andere übernimmt dann die KK oder Rentenkasse(Hilfsmittel ect.).
    Aber auch der Staat durch eine Steuerbegünstigung.
    Die Gliedertaxe ist also nur ein Teil eines gesamten Pakete.
    Ich denke aber auch nicht das die Unfallkasse einen höheren Wert als der MDE ansetzen wird.
    Es bleibt Dir,wenn du einen höheren Wert als richtiger empfindest,im dem Moment nur der Weg zu einem Rechtsanwalt oder einer Stelle die Dir fachlich helfen kann (VDK zum Beispiel).


    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf,

    danke für Deine Rückantwort.

    Für alle Kosten im zusammenhang meines Unfalls ist allein die gesetzliche Unfallkasse Träger.

    Es wäre mir wichtig zu erfahren, ob andere bei einem Wiederspruch oder auch Gerichtlichem Verfahren, eine Erhöhung der MdE erhalten konnten? Wäre es da evtl realistisch, das die MdE von 10 auf 20 Prozent angehoben werden würde?

    Die Frage ist was es mir überhaupt bringt bzw. bringen kann?

    Mir ist bewusst, das der Rechtsweg sehr viel Zeit und Nerven kostet, aber irgendwie scheint einem heutzutage nichts anderes mehr übrig zu bleiben.

    Grüße



  • Hallo,

    Gibt es echt niemanden der eine Höherstufung des MdE durch einen Wiederspruch/Klage erreichen konnte?
    Oder jemanden der sich da ähnlich ungerecht behandelt fühlt, weil die Einstufung so starr nach Gliedertaxe vorgenommen wurde, ohne einbeziehung von anderen beschwerden?

    Grüße