Trotz Eintragung ohne Lenkknauf fahren

Hallo,
Ich mache gerade meinen Autoführerschein und habe bereits 14 Fahrstunden auf einem ganz normalen Auto mit Schaltgetriebe und ohne Multifunktionslenkknauf gemacht, darunter auch 5 Überland- und eine Autobahnfahrt. Mein Fahrlehrer hat , obwohl mir die rechte Hand und ein Teil es rechten Unterarms fehlen, kein Problem gesehen, weil ich alles hinbekommen habe. Doch die TÜV Prüfer waren da anderer Meinung und nun soll ich Automatik fahren und einen Multifunktionslenkknauf benutzen. Da ich vor allem diesen Knauf nicht will ist jetzt meine Frage, was passieren würde, wenn ich bei einer Verkehrskontrolle in einem Automatikwagen ohne den Knauf,,erwischt" werden würde. Ist das Fahren ohne Führerschein? Danke

Antworten

  • Es ist nicht zwingend notwendig, als einhänder einen lenkradknauf zu haben. Ein Bekannter hat den such gerade wieder ausgetragen bekommen.
    Wenn du mit dem Stumpf oder mit Prothese schalten kannst, brauchst du auch keine Auflage automatik. Ggf. Auflage manuelle Schaltung nur mit Prothese.
    Ein Eintrag für Mopet mit geeigneter Anpassung: hier Linkshänder und duale Bremse links wäre such möglich.

    Weitere Details per PN. Schicke mir deine tel. Dann melde ich mich bei dir.
    Gruß Einbein.
  • Es hängt davon ab, ob in deinem Führerschein eine Kennung eingetragen ist. Siehe dazu mal auf deinem Führerschein. Wenn da eine Kennziffer eingetragen ist, darfst du nicht ohne "Hilfseinrichtung" fahren. Die Fahrerlaubnis ist nicht gegeben und du hast keinen Versicherungsschutz.
    z.B.
    Schlüsselzahl: 40 Angepasste Lenkung z.B.
    - Lenkhilfe (Servolenkung) erforderlich ab (....t)
    - Drehknopf am Lenkrad erforderlich
    - Gleitsicheres Lenkrad mit Lenkgabel
    - Lenkrad mit Prothese sicher bedienbar

    Ist keine Kennziffer eingetragen und es bestand bei der Fahrprüfung, seitens des Prüfers, keine "schriftliche Aufforderung" eine Verwendung einer Fahrhilfe (Sondereinbau - Lenkknopf) darfst "erst einmal" Grundsätzlich jedes KFZ fahren, was laut Führerschein (Karte) dir gestattet ist.
    (Als Anhang eine PDF-Datei der Schlüsselzahlen)

    Nun kommen aber andere Verordnungen der StVO u. FeV ebenso zur Geltung.
    Aber die FeV §2 (Fahrerlaubnis-Verordnung) besagt eigentlich dazu alles aus!
    Auszug aus der FeV:
    (1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.

    (2) Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare, gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Wesentlich sehbehinderte Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen.

    Das heißt, du selber bist verantwortlich für das Führen eines KFZ. Hält eine "Verkehrskontrolle" aufgrund eines auffallendem Fahren an, kann sie unter Maßgabe der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dir vorübergehend das Führen eines Kfz untersagen, bis die Führerscheinstelle eine Entscheidung getroffen hat.
    Ist es eine reguläre Kontrolle, besteht keine Besorgnis, sofern du selbst etwaige Probleme nicht erwähnst bei Nachfragen.

    Gruß
    rollispeedy

    (Als Anhang eine PDF-Datei der Schlüsselzahlen)
  • Wenn du so einen Eintrag hast, darfst du kein anderes Auto ohne düsen Einbau fahren. Dann kannst auch keinen Leihwagen fahren und bekommst ihn erst garnicht. Auch wenn du beruflich mal ein Auto fshren musst, bekommst du Schwierigkeiten. Daher sollte man versuchen, ohne spezialauflagen auszukommen.
  • Hallo 2wheels4life,

    du hast bereits einige Hinweise aus der Community erhalten (vielen Dank dafür 😀 ).

    Entweder schauen, dass es ausgetragen wird oder ansonsten zur Kenntnis nehmen, dass es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist. Laut meinem Kontakt zur Polizei kann dies regelmäßig zum Entzug der eigentlichen Fahrerlaubnis über mehrere Monate oder Jahre und empfindlichen Geldstrafen führen.
  • Hallo zusammen,

    kann mir einer das mit der Kennzahl 40 näher erläutern? Man hat uns damals gesagt Servolenkung + Lenkradknauf sind erforderlich (linke Hand nicht voll ausgebildet). Wenn das Fahrzeug aber eine Servolenkung hat erfüllt es doch schon die Kennzahl 40, richtig? Und wenn man dann ohne Knauf sicher fahren kann sollte doch alles erfüllt sein, oder verstehe ich das falsch?

    Gruß, M.
  • In der Fahrschule lernt man, das beide Hände sicher ans Lenkrad gehören... auch bei Servolenkung. Von da her erklärt sich recht gut, das wenn man mit einer Hand nicht richt greifen kann, eine Greif- bzw.Lenk -hilfe nötig ist.

    Der richtige Weg wäre wohl, beim Straßverkehrsamt... Führerscheinstelle zu fragen, ob du bei Servolenkung ohne Knauf fahren darfst. Evtl. schicken die dich zu eine Testfahrt, wo du zeigen kannst, das du ohne Knauf sicher fahren kannst. Ihn einfach so zu entfernen... bzw. ohne zu fahren... kann im Falle eines Unfalls böse kommen.

    😀 Helmut