Testament und Notar

Guten Abend liebe User.Da ich das erstemal ein Testament schreiben will bräuchte ich ein paar Tips.Wenn ich ein Testament schreibe muss das vom Notar beglaubigt werden?.Da ich nicht möchte das das Geld vom Staat genommen wird was muss ich machen?.Da meine Familie das Geld auch nicht haben soll was ist zu tun.Ich will das Geld einem guten Zweck zuführen.Wie muss ich das formulieren?.Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

Antworten

  • Hallo Dunjajess,

    meines Wissens kannst Du Dein Testament selbst schreiben, allerdings per Hand. Du mußt deienn namen, Geburtsdatum, Wohnort angeben, und genau schreiben, wenn Du was vererben willst. Evtl. solltest Du einen Testamentvollstrecker benennen, der kontrolliert, das Dein Testament eingehalten wird. Ein beim Notar aufgesetztes Testament kann antürlich mit dem PC geschrieben sein, kostet aber einiges an Geld, je nach dem Erbe, was es zu vererben gibt. So ist jedenfalls mein Stand, was ich im Internet oder in den Zeitungen gelesen habe. Dein handschriftliches Testament muß mit Ort und Datum von Dir selbst geschrieben und unterschrieben werden, sonst gilt es nicht. Aber wie gesagt, normale Laienkenntnisse, vielleicht meldet sich ja noch jemand, der sich damit besser auskennt.
  • Hallo Dunja Jess, ich bin ja nicht der brennende Busch aber die Richtlinien sind soweit klar:

    Formvorschriften (laut § 2247 BGB) eines ordentlichen Testaments

    Wenn Sie es nicht dem Gesetz überlassen wollen, wie Ihr Erbe verteilt werden soll, müssen Sie rechtzeitig ein ordentliches Testament verfassen. Damit die Wirksamkeit Ihres Testaments - im Falle Ihres Ablebens - nicht beanstandet werden kann, müssen Sie - laut §2247 BGB - einige Formvorschriften beachten:
    Achten Sie darauf, dass Ihr Testament - von der ersten bis zur letzten Zeile - von Ihnen eigenhändig ge- und unterschrieben ist. 1
    Geben Sie den Ort und das Datum (Tag, Monat und Jahr) Ihrer Niederschrift mit an. 1
    Setzen Sie Ihre Unterschrift - mit Vor- und Familiennamen - unter Ihre Erklärung. Sie bildet den Schlusspunkt Ihres Testaments. Jeglicher Zusatz, der nach Ihrer Unterschrift erfolgt, ist ungültig und wird nicht beachtet.1
    Ein ordentliches privatschriftliches Testament können Sie nur verfassen, wenn Sie volljährig und in der Lage sind Geschriebenes zu lesen.1
    Orts- und Datumsangabe dürfen im Testament nur fehlen, wenn anderweitig - bei Zweifeln an der Gültigkeit der Erklärung - Ort und Zeit der Niederschrift nachvollzogen werden können.1
    Es ist von Rechts wegen nicht zwingend erforderlich seinen Vor- und Zunamen als Unterschrift zu leisten. Spitz- oder Kosenamen reichen jedoch nur dann aus, wenn die Urheberschaft - und Ernsthaftigkeit der Absicht - des Erblassers eindeutig fest gestellt werden können. 1

    Inhalt(e) und Format eines privaten Testaments

    Die o.g. Formvorschriften müssen Sie auf jeden Fall einhalten. Die weitere Gestaltung Ihres Testaments unterliegt zwar keinen rechtlichen Vorschriften, sollte aber dennoch gut bedacht sein, um Unstimmigkeiten zu vermeiden:
    Geben Sie Ihrer letztwilligen Verfügung den Titel "Testament" und erwähnen Sie schon im ersten Satz, dass es sich um Ihren letzten Willen handelt. Somit ist es - nach Ihrem Ableben - für die Überlebenden leichter ersichtlich, dass es sich bei Ihrem Dokument um ihren letzten Willen handelt. 1
    Als Einleitungssatz können Sie z.B. "Ich, Max Mustermann (Ihr Name), geb. am 10.09.1920 (Ihr Geburtsdatum), ordne als meinen letzten Willen folgendes an:" verwenden.1

    Klären Sie im nächsten Schritt die Erbeneinsetzung und eine evtl. Ersatzverfügung. Hierzu eignet sich z.B. der Satz: "Als meine Erbin setze ich meine Freundin Frieda Müller (Namen Ihres Erben) ein. Im Falle, dass Frieda Müller vor mir verstirbt, soll mein Sohn Fritz Mustermann (Name Ihres Ersatzerben) das Erbe antreten."

    ich hoffe es hilft Dir irgendwie. Herzlich grüsst das Murmeltier 😺


  • Hallo!

    Ich möchte hier nur meine Erfahrung einbringen und diesen Tipp geben nach dem erlebten.


    In Deinem Fall würde ich auf alle Fälle wie schon beschrieben Dein Testament Handschriftlich schreiben(Meine Mutter war einmal bedacht worden und hat gar nichts erhalten weil das Testament mit der Schreibmaschine geschrieben worden ist).

    Dann würde ich es Kopieren und die Kopie bei mir belaßen bei den wichtigen Unterlagen mit einem Zettel wo drauf steht wo das Original sich befindet!(Eine Tante wurde mal bedacht und das Original im Haus aufbewahrt wo es verschwunden ist und sie deshalb leer ausging)

    Mit dem Original würde ich zum Vormundschaftsgericht gehen was dem Amtsgericht angeschloßen ist und dort darum bitten es zu hinterlegen! Ich würde dort vorher evtl. anrufen ob das möglich ist und was es evtl. kostet.
    Den von dort aus wird meist die Erbschaft geklärt(Wir haben schon einige abgelehnt da nur Schulden zu erben gewesen währen)

    Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.LG SENDRINE 😺
  • Liebe Community,

    zum Thema "Testament schreiben" und im Besonderen zum Thema Nachlassspende haben wir einen neuen Beitrag für euch auf der Seite.
    Die Nachlassspende bietet eine Möglichkeit für alle, die auch über das eigene Leben hinaus etwas Gutes tun möchten, keine Erben haben oder niemanden im engeren Umfeld bedenken möchten.

    Hier findet ihr die Infos zum Thema: https://themen.myhandicap.de/themen/testament


    Bei Fragen stehen wir euch gern zur Verfügung!
    Euer Team-MyHandicap
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