Taxifahrten zum Arzt -

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Taxifahrten zum Arzt werden lt. Krankenkasse nur unter Pflegestufe 3 und Schwerbehindertenausweis BI Blinde genehmigt. Ich habe Pflegestufe II und 80 % Behinderung. Ein Bus fährt nicht dorthin.
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  • hallo, hast du diese info schriftlich? ich wundere mich nämlich u.a. da es keine pflegestufen seit 2017 mehr gibt sondern pflegeGRADE. auch kommt mir diese auskunft der kk als nicht richtig vor. hab da von anderen voraussetzungen gehört.
    vielleicht kannst du dich ja noch mal dazu äußern.
    danke 😉
  • Helmut60
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    Gitte50 hat geschrieben:
    Taxifahrten zum Arzt werden lt. Krankenkasse nur unter Pflegestufe 3 und Schwerbehindertenausweis BI Blinde genehmigt. Ich habe Pflegestufe II und 80 % Behinderung. Ein Bus fährt nicht dorthin.


    Hallo Gitte,

    da kommt es zuerst drauf an, warum du zum Arzt möchtest, und was der Arzt zur Notwendigkeit des Artztbesuches sagt. Wenn der Arzt sagt, ja, die Untersuchung ist so wichtig, kann er einen "Taxischein" ausstellen. Den sollte man dann von der Krankenkasse genehmigen lassen.... wenn man kein Taxiunternehmen findest, das ihn ohne Genehmigung anerkennt. WEnn die KK die Fahrt nicht genehmigt : auf jeden fall Widerspruch einlegen !

    😀 Helmut

  • Ich habe die Krankenkasse 2mal angerufen und jedes Mal die gleiche Auskunft erhalten. Sie sagten mir, dass der Gesetzgeber dies vorschreibt und nicht die Kasse. Man muss Schwerbehindertengrad H Blinde haben und Pflegegrad 3 für Transportscheine. Auch der Hausarzt sagt das. Ich hatte einen zweifachen Herzinfarkt und bin geschwächt. War im Koma und Delir.
    Dadurch ist ein Angst-Trauma entstanden, was ich in einer Psychotherapie aufarbeiten soll. Eine Frau von der Kasse sagte, dass die Therapeutin dies im Antrag vermerken solle. Die Therapeutin sagte, dass sie damit nichts zu tun hätte. Der Hausarzt mache das. Der Hausarzt wiederum sagte Transportschein nur bei Pflegegrad 3. Hier wird man rumgekickt wie ein Spielball. Gibt es da etwas wo es aktuell dokumentiert ist. Die Psychologin hat ihre Praxis, wo der Stadtbus ein Stück fährt und dann sind es hin und zurück 8 Kilometer zu Fuß. Das schaffe ich nicht. Mit Taxi kostet mich die Strecke einfach 13 Euro.
  • danke für die ergänzung. 😉
    aber du musst dir alles schriftlich geben lassen. auf telefonate kann man keinen widerspruch einlegen.
  • Helmut60
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    Gitte50 hat geschrieben:
    Ich hatte einen zweifachen Herzinfarkt und bin geschwächt. War im Koma und Delir.
    Dadurch ist ein Angst-Trauma entstanden, was ich in einer Psychotherapie aufarbeiten soll. Eine Frau von der Kasse sagte, dass die Therapeutin dies im Antrag vermerken solle. Die Therapeutin sagte, dass sie damit nichts zu tun hätte.


    Da Therapeuten bei ihren Anrägen auf Kostenübernahme für die Therapie auch Probleme mit den Fahrtkosten ansprechen können, deine Therapeutin das aber nicht tut, hält sie die Therapie wohlmöglich nicht für so zwingend nötig, das die KK die Fahrtkosten übernehmen würde. In so einem Fall würde ich einen anderen, wohlmöglich besser erreichbaren Therapeuten suchen, der das dann auch noch anders sehen könnte. Es gibt auch Therapeuten die ins Haus kommen. Als meine Frau vor 35 J. erste Probleme mit ihrer Psychose hatte, bekamen wir regelmäßig Besuch vom psychosozialen Dienst des Gesundheitsamtes. Da schon mal nachgefragt ? Die helfen dann auch bei Problemen.

    😀 Helmut
  • Handicap schreibt in einem Artikel, dass man auch mit Pflegestufe 2 Taxikosten erstattet kriegt? Ist das veraltet ?
  • welchen "artikel" meinst du?
  • k.obus hat geschrieben:
    welchen "artikel" meinst du?

    Schwerbehinderte mit "aG", "BI" und "H" haben Anspruch auf Kostenübernahme
    Die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen "aG", "BI" und "H" sowie Menschen mit Pflegestufe II oder III haben einen Anspruch auf Übernahme der Taxi-Kosten durch die Krankenkasse. Hierzu müssen sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zusammen mit dem Antrag an die Krankenkasse schicken. Sobald die Krankenkasse die Fahrten genehmigt hat, bezahlen Betroffene nur noch den gesetzlichen Eigenanteil - wie er auch bei Heil- und Hilfsmitteln fällig wird.
  • danke 😉 unten siehst du das datum von 2014 😎
    wie ich schon schrieb gibt es jetzt ja auch keine pflegestufen mehr.
  • Helmut60
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    Gitte50 hat geschrieben:
    Handicap schreibt in einem Artikel, dass man auch mit Pflegestufe 2 Taxikosten erstattet kriegt? Ist das veraltet ?


    Ob in den Bedigungen nun was von einer Pflegestufe, oder Pflegegrad steht, ist eigentlich egal. Wichtig ist, das die Therapie regelmäßig medizinisch "zwingend" notwendig ist. Wenn der Therapeut sagt, das sie so notwendig ist, soll er das schriftlich geben, damit zur Krankenkassen gehen, und schriftliche Antwort fordern.

    😀 Helmut
  • Hier vor Ort hat die Krankenkasse keine Zweigstelle mehr. Man muss alles nach Hamburg schicken.

    Warum hat Handicap den Artikel von 2014 drin und nicht den aktuellen Stand?

    Mir hat der Pflegestützpunkt, die töglich damit zu tun haben auch gesagt, Taxi Pflegestufe 3. Ebenfalls der Hausarzt.

    Therapieplätze gibt es hier wenige.
  • Hier steht es :
    Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad ohne Genehmigung
    20.12.2018 - Ab Januar brauchen Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 die ärztlich verordneten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nicht mehr ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Die Erleichterung gilt auch bei Verordnungen für Patienten mit Schwerbehinderung.
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  • Gitte50 hat geschrieben:
    Hier steht es :.........

    WO denn?
    na ja, dann weißt du nun bescheid.

    nachtrag: ich bin jetzt raus aus diesem thema. das ist mir zu viel kuddelmuddel
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