soll ich mich mit 50% zufriden geben oder verschlimmerung beantragen

Optionen
ich habe auf grund von parkinson, einer Lungenembolie, trombose und psyschischen problemen 50% schwerbehinderung. Jetzt sind noch culitis ulcerosa und diabethis typ 2 dazu gekommen. Soll ich einen verschlimmerungsantrag stellen oder kann es sein das ich dann mein unbefristet verliere

Antworten

  • Slowrider
    Optionen
    Hallo Silberrücken,

    Antrag stellen.Es ändert sich nichts an deinem Status da seine Vorerkrankungen ja Bestand haben.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • The user and all related content has been deleted.
  • Slowrider
    Optionen
    Hallo Jenner,

    Habe mich vielleicht falsch ausgedrückt.
    Seine "alten"Erkrankungen die zum GdB 50% und der unbefristeten Anerkennung geführt haben kann man nicht aberkennen wenn er einen Verschlimmerungsantrag stellt.

    Ich hoffe jetzt stimmt es 😀

    Gruß
    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • Hallo Ralf,

    leider bist du da schief gewickelt. Natürlich kann man bei einem Verschlechterungsantrag auch zurückgestuft werden. Nämlich in dem Moment, wo das Amt feststellt, dass die Auswirkungen der einst festgestellten Behinderungen nicht mehr in der Stärke gegeben sind!

    Bei einem bestehenden Parkinson halte ich das für sehr unwahrscheinlich, aber generell muss man sich auch diese Frage erst einmal stellen, bevor man die Sinnhaftigkeit eines neuen Antrags stellt.

    Beispiel: Wenn der Ausweis vor 15 Jahren nach einem Herzschrittmacher erstellt wurde und da noch ein GdB von 100 großzügig verteilt wurde, jetzt aber ein Verschlechterungsantrag für Merkzeichen aufgrund von Bandscheibe gestellt würde, könnte es sein, dass man für Rücken und Schrittmacher ein Gesamt GdB von 50 und das Merkzeichen G erhielte. Oder käme ein Diabetes dazu, dass man dann statt Merkzeichen auf mal nur noch einen Gesamt GdB von 50 erhält.

    So wie die Threaderstellerin allerdings schreibt, mit ihren Vorerkrankungen und was jetzt dazu gekommen ist, denke ich aber nicht, dass sie zurückgestuft wird. Wäre ich in der Situation würde ich den Antrag stellen. Notfalls kämpfen...

    Jumanji
  • Slowrider
    Optionen
    Hallo Jumanji

    Danke für die Richtigstellung.Klar,wenn sich dein Zustand verbessert kann es zur Rückstufung kommen.
    Nicht dran gedacht.Die Info gehört dazu.
    Ich bin aber erstmal vom Ist Zustand ausgegangen und habe meine Antwort darauf bezogen.Wie du schon sagtest...
    bei dem Krankheitsbild ist eine Besserung eigentlich nicht zu erwarten.
    Aber um die Info komplett zu machen gehört es natürlich mit rein.

    Gruß

    Ralf

    (Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen.Einige Antworten werden mithilfe einer KI geschrieben.(Artikel wird gekennzeichnet)

  • MyHandicap User
    Optionen
    Hallo silberrücken57,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Hast du dich mit dieser Fragestellung auch schon mal an deinen behandelnden Arzt gewandt? Grundsätzlich ist es ja so, dass bei der Einstufung einer Schwerbehinderung nicht die Krankheitsbilder an sich zählen, sondern die daraus individuell resultierenden Einschränkungen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.