Soll auf die Anhörung reagiert werden oder erst auf den Bescheid mit Widerspruch?

Sachverhalt: Krebs-OP 2013 mit Nierenteilresektion der linken Niere; GbB 60% für 5 Jahre; Jetzt kommt die Anhörung auf vollständigen Entzug der GbB und die aktuell vorliegenden ärztlichen Atteste wurden nicht berücksichtigt.
Soll auf die Anhörung bereits reagiert werden oder erst auf den Ablehnungsbescheid mit Widerspruch, um das Widerspruchsverfahren einzuleiten?
Vielen Dank für die Rückantwort.

Antworten

  • Die Anhörung dient dazu daß der Entzug des GdB evtl abgemildert oder bestehen bleibt!
    Also würde ich die Chance nutzen!
  • Ich würde auch hingehen. Freundlich mit den Menschen umgehen und evtl. fragen, was aus den Attesten wird. Vorsichtshalber gleich noch alle Unterlagen über meine Krankheit mitnehmen, falls die nicht alle haben.
  • Hallo,
    Stieglitz hat geschrieben:
    ...die aktuell vorliegenden ärztlichen Atteste wurden nicht berücksichtigt...

    Welche Atteste wurden nicht berücksichtigt? Beziehen sich diese auf die Nierentumorerkrankung oder weitere Behinderungen?

    Fakt ist, dass wenn die Heilungsbewährung abgelaufen ist ohne das ein Rezidiv oder Metastasen aufgetreten sind kein messbarer Behinderungsgrad für einen Nierenteilverlust festzustellen ist, es sei denn das noch eine Nierenfunktionseinschränkung besteht.
    Dann lohnt sich weder eine Erwiderung auf die Anhörung noch ein Widerspruch nach Bescheiderteilung.

    Liegen jedoch andere Einschränkungen vor, sollen diese gleich im Anhörungsverfahren dem Versorgungsamt mitgeteilt werden.

    LG
    DerSchwbProfi

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