Sichern von Rollstuhlfahreren im ÖV Bus, Linieverkehr

Das Gesetz entbindet Fahrgäste und Fahrer im Linienverkehr mit Schweren Personenwägen von der Gurtentragpflicht. Gilt für den Rollstuhlfahrer, Gehbehindert oder in der Bewegung eingeschränkte Fahrgäste dasselbe? Ist es dieser Personengruppe freigestellt ob sie sich hinsetzten oder Ihren Rollstuhl sichern.?

Antworten

  • Hallo,

    ich denke mal, dass es so ist, dass jeder, der einen Fahrzeugsitz benutzt, den Gurt anlegen muss und wenn ein ausgewiesener Stellplatz für einen Rollstuhlfahrer vorhanden ist, dass dieser in der vorgegebenen Weise genutzt werden muss. Bei uns in den Bussen steht zum Beispiel, dass sich Rollstuhlfahrer entgegen der Fahrtrichtung mit der Rückenlehne gegen eine Barriere stellen müssen, um zu verhindern, dass diese bei einer evtl. Vollbremsung durch den Bus fliegen. Sollte an diesen Plätzen ein Gurt vorhanden sein, sollte man ihn auch benutzen. Im günstigsten Fall, wenn man aus dem Rolli umsetzbar ist, sollte man einen Fahrzeugsitz benutzen, da dieser doch noch die beste Sicherheit bietet. Ich möchte hier jetzt auch nicht falsches sagen, da ich in der Regel nur mit dem Stadtbus unterwegs bin, aber ich denke mal, dass es auch Unterschiede zwischen einem Stadtbus und einem Überlandbus gibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    doghasso

Diese Diskussion wurde geschlossen.