Sehbehindertengerechtes Bauen

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Welches sind im öffentlichen Raum die Anforderungen betreffend sehbehindertengerechtem Bauen?

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  • Die Anforderungen sind zahlreich. Für Menschen mit einer Sehbehinderung geht es dabei vor allem um Sicherheit, insbesondere um Sicherheit im Verkehr. So sollte die Abgrenzung von Fahrbahn zu Trottoir klar erkennbar sein. Ebenso sollte man eine Abgrenzung zwischen Velofahrbahn und Fussgängerfläche ertasten können. Auch bei Mischverkehrsflächen müssen die sicheren Bereiche für Fussgänger ertastbar markiert werden. Sichere Querungsstellen sind zu kennzeichnen: Eine Trottoirabsenkung etwa mit einem Absatz von drei Zentimetern Höhe und einem Gefälle von maximal sechs Prozent. usw.

    Die genauen Normen und Vorschriften hat die Fachstelle für hindernisfreies Bauen zur Hand http://www.hindernisfrei-bauen.ch/unterlagen_d.php . Auch der Blindenverband SBV hilft weiter http://www.sbv-fsa.ch/
  • mabila
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    Sprechen sie Mit:

    Petra Stry
    Kordinatorin der Belange der Menschen Mit Behinderung
    Amt Für Socziales und wohnen
    Schwanstraße 5-7
    40049 Duisburg
    Tel:0203 2843966
    E-mail P.strystadt-Duisburg[dot]de
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