schonvermögen eigenheim bei grundsicherung

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  • Hallo,

    findest du nicht, das die "Fragestellung" ein wenig zu kurz verfasst sein könnte??? 🥺 🥺

    Gruß
    rollispeedy
  • Ich beziehe AU Rente, G 90% ,meine Frau Rente,G 70% Behinderung +Grundsicherung als Darlehen,da wir ein Eigenheim (Altbau) besitzen 75 qm.Wir werden aufgefordert uns eine Wohnung 60qm zu suchen und das Haus zu verkaufen.Die Heizkosten liegen
    ca 70.-E über den Durchschnitt ( 94,20 )
  • Okay, das sind schon einmal ein paar Daten mehr.

    Grundsätzlich kann man hier jedoch "keine rechtlich verbindliche Aussagen" treffen, da es ein individueller Sachverhalt ist.
    Wir kennen zum einen nicht die örtlichen Begebenheiten und die persönlichen Anforderungen an das Umfeld nicht.
    Dabei ist es unerheblich, ob es hier um ein Neu- oder Altbau handelt.
    Hier sind die örtlichen Wohnungsmarktsituationen zu berücksichtigen,wie der Bedarf an sozialen Bindungen und die Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen wie Ärzte, Lebensmittelmärkte, ÖPNV etc.

    Ich denke, es ist daher eher Ratsam, eine Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale oder Vergleichbarem (Sozialverbände wie der Sozialverband Deutschland oder Sozialverband VdK und in manchen Regionen auch die AWO) aufzusuchen.
    Ob hier bei der Aufforderung die "Verhältnismäßigkeit" gewahrt wurde, ist von hier aus nicht zu deuten.
    Denn ein "Umzug" in ein Randbezirk, wo keine gleichwertige Infrastruktur vorhanden ist, würde eventuell Sozialkosten nach sich ziehen (z. B. Fahrkosten).

    Aber das kann nur eine Rechtsberatung vor Ort klären. Da ein "Widerspruch" ausführlich begründet werden muss.

    Gruß
    rollispeedy

  • Danke rollispeedy 😀 Gruß Holzhaus
  • Ich würde es an eurer Stelle auch mit einem Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigenheimbesitzer) versuchen.

  • pommes hat geschrieben:
    Ich würde es an eurer Stelle auch mit einem Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigenheimbesitzer) versuchen.



    Hallo User "pommes"

    dann muss man auch ehrlicherweise dazu sagen, wie im Falle des Mietzuschusses ist auch der Lastenzuschuss für folgende Personengruppen leider auch ausgeschlossen
    Bezieher von ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Transferleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld), Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft

    Damit von vornherein keine falschen Hoffnungen gemacht werden.

    Ein Antrag auf Lastenzuschuss kann sich für einen alleinstehenden Rentner bis zu einer Brutto-Monatsrente in Höhe von ca. 950 Euro, vor dem Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ergeben.

    Der Vorteil ist natürlich, die Größe der Wohneinheit steht hier nicht im Fokus der Berechnung, da andere Fix-Kosten zur Berechnung zugrunde gelegt werden.
    Aber ebenso werden "alle" anderen Einkommen in der Wohngemeinschaft angerechnet.

    Bei behinderten Personen im Haushalt können, je nach GdB und eines Pflegeaufwandes (Pflegegrad), zusätzliche Kosten angesetzt werden
    - 125 Euro monatlich für ein Haushaltsmitglied, das 100 Prozent schwerbehindert ist,
    - 125 Euro monatlich für ein pflegebedürftiges Haushaltsmitglied (mindestens Pflegestufe 1)
    mit einem Grad der Behinderung ab 80 Prozent,
    - 100 Euro monatlich für ein pflegebedürftiges Haushaltsmitglied mit einem Grad der
    Behinderung ab 50 Prozent.

    Gruß
    rollispeedy
  • Hallo Rollispeed,
    ja, du hast recht, wer GruSi bezieht, darin ist Wohngeld beinhaltet, kann keinen Lastenzuschuss beantragen.
    Doch "Holzhaus" ist EU- Rentner- seine Gattin ist Alters?rentnerin mit GruSi- , so könnte es doch sein, dass ER Anspruch hat. Selbstverständlich wird das Gesamteinkommen dabei berücksichtigt.

    Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, dass das auch eine Rechenaufgabe sein kann.
    GruSi auf Darlehnesbasis bedeutet m.W. nach auch ein Grundbucheintrag, was beim Lastenzuschuss nicht der Fall ist. Das ist ein klarer Vorteil.

    (Ich konnte mich entscheiden, ob ich ein Darlehen in Anspruch nehme, oder Lastenzuschuss beantrage. Erst nachdem ich erfuhr, wie hoch der Lastenzuschuss ist, habe ich entschieden, dass ich besser mit dem Lastenschuss da stehe.)


    Darum empfehle ich, dass Holzhaus mal nachrechnet, vielleicht lohnt sich das doch....

    Ich wünsche es euch, denn Eigentum ist doch angeschafft worden, um im Alter nicht auf der Straße zu stehen. Als EU- Rentner sind die Bestimmungen die GruSi auch etwas anders als GruSi im Alter.
    LG. Pommes

  • Hallo,

    denke aber, da die Ehefrau (Bedarfsgemeinschaft) bereits Grundsicherung bezieht und eventuell auch noch im Grundbuch ebenso drin steht, wird es Komplikationen beim Antrag auf Lastenschuss geben.

    Siehe den Aspekt "Sozialgeld" ... muss aber gestehen, wie es der Sachbearbeiter die Bewertungen vornimmt und wie die bisherigen Angaben beim Amt gemacht wurden, kann ich aus meiner vor mir stehenden Glaskugel nicht ersehen.

    🥺 rollispeedy
  • ...du hast eine Glaskugel! Da habe ich dann doch direkt eine Frage: Schneit es am 24. Dezember 2017 in Süddeutschland?
    😉
    Unter den Sachbearbeiterin gibt es welche, die sind echt fit und andere die besser Bäcker geworden wären- ich könnte Storys erzählen-schluchz
  • pommes hat geschrieben:
    ...du hast eine Glaskugel! Da habe ich dann doch direkt eine Frage: Schneit es am 24. Dezember 2017 in Süddeutschland?
    😉
    Unter den Sachbearbeiterin gibt es welche, die sind echt fit und andere die besser Bäcker geworden wären- ich könnte Storys erzählen-schluchz


    uiiii... du kannst Weihnachtsgeschichten erzählen... (sagt gerade meine vor mir stehende Glaskugel 😃 )

    ....lol... musst aber paar Kapitel bestimmt überspringen, ansonsten redest noch bis zum nächsten Weihnachten darüber...
    lol & grgrinz

    😛 rollispeedy 😉
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