Rollstuhlverladesystem und Steuererklärung

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Guten Tag,

ich bin Rollstuhlfahrer, mit GdB 100 und aG im Schwerbehindertenausweis, aber noch berufstätig. Da aber die Altersrente naht beabsichtige ich mir noch ein neues Auto für die Rentnerzeit zuzulegen, und dafür ein Rollstuhlverladesystem zu erwerben.
Bei meinen aktuellen Wagen hat die Rentenversicherung den Umbau bezahlt als "Hilfe zur Teilnahme am Arbeitsleben".

Die Frage ist nun, kann ich den behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs steuerlich als "aussergewöhnliche Belastung" geltend machen? Es handelt sich hier um einen Betrag von ca 15.000 bis 20.000 €.

Antworten

  • Hallo WolfgMaria,
    da es den Pauschbetrag deutlich übersteigt sollte es mit Einzelnachweis kein Problem sein.
    Siehe auch:
    http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpersonen/207-steuervorteile-fuer-behinderte-und-kranke
    Gruß
    Rudi

  • WolfgMaria hat geschrieben:
    Guten Tag,

    ich bin Rollstuhlfahrer, mit GdB 100 und aG im Schwerbehindertenausweis, aber noch berufstätig. Da aber die Altersrente naht beabsichtige ich mir noch ein neues Auto für die Rentnerzeit zuzulegen, und dafür ein Rollstuhlverladesystem zu erwerben.
    Bei meinen aktuellen Wagen hat die Rentenversicherung den Umbau bezahlt als "Hilfe zur Teilnahme am Arbeitsleben".

    Die Frage ist nun, kann ich den behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs steuerlich als "aussergewöhnliche Belastung" geltend machen? Es handelt sich hier um einen Betrag von ca 15.000 bis 20.000 €.


    Guten Tag WolfgMaria
    Du kannst die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen,
    Allerdings werden die Kosten auf bis zu 5 Jahre gesplittet, dein zuständiges Finanzamt kann dir genaue Auskunft geben. Ich hatte einen ähnlichen Fall da wurden die Kosten von 16000€ auf 3 Jahre gesplittet.
    Schönen Sonntag LG Carola
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