Rente wegen Erwerbsminderung

Hallo zusammen.
Wir haben für unsere Tochter „Rente wegen Erwerbsminderung“ beantragt.
Heute kam der Bescheid „abgelehnt“.
Unsere Tochter ist 1989 geboren und seit Geburt 100% Schwerbeschädigt.
Im Bescheid wurde auch festgestellt dass sie seit ihrer Geburt erwerbsgemindert ist.
Seit 2009 ist sie in einer Behindertenwerkstadt. Ich denke sie hat einen Anspruch auf ER.
Wie seht ihr das? Wie sollte ich bei einem Widerspruch argumentieren.

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Antworten

  • Hallo Mandymaus,

    herzlich willkommen hier im Forum.

    Um eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, muss man 5 Beitragsjahre haben und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten haben. (Anwartszeiten)

    So wie du den Fall schilderst, ist das bei euerer Tochter leider wohl nicht der Fall, so sehe ich keinen greifbaren Punkt, um einen Widerspruch einzulegen.

    Ich wünsche euch viel Ktaft und Glück😀

    lg Yeggdrasil
  • Hallo, dann könnte ja ein Beh.der seit seiner Geb. beh. ist nie eine ER bekommen. mandymaus
  • Hallo!

    Wie kommst du darauf?
    Ich habe seit Geburt eine Tetraspastik mit Epilepsie, wurde irgendwann vor vielen Jahren von 100% auf 80% runtergestuft. Ich bin ganz normal zur Schule gegangen, was oft Quälerei war, Kinder können sehr fies sein. Ich bin zur Handelsschule und in die Ausbildung gegangen und bin seit 1999 durchgehend in der gleichen Firma beschäftigt. Ich habe eine eigene Wohnung, meine Tochter ist 10, mittlerweile mit Rolli wegen einer Erbkrankheit. Sie geht in eine integrationsklasse, kommt im Sommer in die 5. Klasse. Ich hoffe, dass sie mal einen ähnlichen Weg geht wie ich und sich nicht das Hartz4-Leben des Vaters abschaut.

    Wie kommt ihr auf die Idee der Rente, wemnn sie in einer werkstatt arbeitet? Willst du sie dadurch dauerhaft zu Hause (be)halten? Welche Art von Behinderung hat sie? Körperlich? Geistig?


    Gruß, Katrin
  • Hallo, unsere Tochter hat seit der Geburt eine Spastische Diplegie beider Beine und leichte Motorische Einschränkung der Arme(Hände).
    Sitzt im Rolli. Zudem kommt noch eine Geistige Behinderung dazu. War in einer Gestigbehinderten Schule (hatte damals leider micht die Mögl. einer Integrations-Klasse).
    Sie hatt einen Schwerbeh. von 100%. und seit ihrer Geburt voll erwerbsgemindert. Und Sie wird auf jeden Fall weiter in die WFB gehen(Fahren).
  • Hallo Mandymaus

    meines Wissens ist es so, daß für Beschäftigte in einer Werkstatt für Behinderte auch wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch, Rentenbeiträge bezahlt werden. Wenn die versicherungstechnischen und gesundheitlichen Voraussetzungen gegeben sind, sollte eine Verrentung möglich sein.

    Jetzt noch etwas anderes. Bei Menschen mit einer infantielen Cerebralparese, kann, muß aber nicht unbedingt eine geistige Behinderung vorliegen. Häufig ist es so, daß die Betroffenen auch eine Schädigung des Sprachzentrums haben. Es dann so, daß die Gelähmten sich gar nicht oder nur sehr schwer verbal verständigen können. Abhilfe kann hier die edv-gestütze Kommunikation sein. Das sollte man Deiner Tochter in der Werkstatt ermöglichen. Beispiele, wie unterstütze Kommunikation aussehen kann, findest Du unter den nachfolgenden Links.

    https://www.youtube.com/watch?v=WXhMW5vurzE&list=FLEdAaytshqE2Uk6qS_XpyVw&index=9

    https://www.youtube.com/watch?v=zUW_f0dQNtY&list=FLEdAaytshqE2Uk6qS_XpyVw&index=73

    https://www.youtube.com/watch?v=1cCwryCh_Ss

    LG Nobby
  • Hallo mandymaus,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
    Eine Übersicht, wie das bei uns funktioniert, bietet dieses kurze Video (selbstverständlich auch mit Untertiteln): http://www.myhandicap.de/guided-tour.html

    Gab es einen konkreten Anlass für Euren Rentenantrag? Und wie wurde die Ablehnung begründet?

    Ich freue mich darauf, Dir weiterhelfen zu dürfen 😀
  • Hallo Justin,
    Wir sind in der WfB schon mehrere male angesprochen worden ob Mandy eine EM-Rente bekommt.
    Nach unserer Meinung sollte Sie auch Anrecht haben und wir haben deshalb die EMR beantragt.
    Ich habe Bescheid als Scan angehängt vielleicht habt ihr ja eine Idee.

  • Guten Abend mandymaus
    der von dir angefügte Bescheid ist rechtlich in Ordnung. 41 Monate Beitragszeit reicht nicht hinten und vorne. Wenn nicht anrechenbare Versicherungszeiten vergessen wurden bleibt nur der Weg zur Grundsicherung/Sozialamt.
    Tut mir leid wenn ich dir keine anderen Hoffnungen machen kann.
    Gute Nacht
    Holger
  • Hallo Mandymaus

    vielen dank für das hereinstellen des "ablehnenden" Rentenbescheides. Gut Deine Tochter ist in der WFB. Was spricht eigentlich dagegen, daß sie dort weiter beschäftigt wird. Ich meine Du wirst auch älter und für Dich wird auch die Betreuung mit zunehmenden Alter schwieriger. Deine Tochter könnte ja in einer angeschlossenen Wohngemeinschaft untergebracht werden und so im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein eigenständiges Leben führen. Denke Mal darüber nach. Schlecht finde ich daß die WFB nicht über die allgemeine Rechtslage bei der REntenversicherung informiert ist. Falls wirklich eine Verrentung Deiner Tochter vonnöten ist, bleibt nur noch die Möglichkeit so lange in der WFB beschäftigt zu werden, bis die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist. Wenn ich das Richtig verfolgt habe sind das ja nur knapp 3 Jahre. Danach muß dann das Rentenverfahren neu beantragt und durchgeführt werden.

    LG Nobby
  • Hallo,
    1. Unsere Tochter soll auf keinen Fall ihre Arbeit in der WfB beenden.
    2. Sie bekommt Grundsicherung und die reicht gerade zum Leben.
    3. In der WfB bekommt Sie noch Eingliederung, wenn diese hoch gestuft werden sollte wird es bei der GS wieder abgezogen.
    4. Bei einer EMR wäre das nicht so.
    5. Man kann doch nur erwerbsgemindert, sein wenn man auch im Normalfall erwerbsfähig ist. Oder?
    6. Wie kann man dann schon mit der Geburt erwerbsgemindert sein? Erwerbsmäsig Arbeiten darf ich doch erst mit 14-15 Jahren.
    7. Ich finde eine Wartezeit von 240 Mon. Verhältnis mäßig hoch, wo man doch nur 30 Mon. eingezahlt haben muss bevor man Rentenbezugsfähig ist.
    8. Oder die Wartezeit muss mit Eintritt der Erwerbsminderung beginnen, was ja bei unserer Tochter seit der Geburt ist.
    9. Nach Meinung des Rententrägers beginnt die Wartezeit aber erst nach der Schulzeit.

    Auf jeden Fall ist da einiges nicht iO. Je nach dem die Sache betrachtet wird.
    Oder wir liegen ganz falsch. Und es ist alles rechtens.

    Mandymaus
  • Hallo Mandymaus

    Erst einmal recht herzlichen Dank dafür, daß den Stand Deiner Tochter etwas genauer beschreibst.

    Du hast Recht mit Deinen Ausführungen zur Gesetzeslage. Leider gibt es noch viel mehr solcher "Kuriositäten"

    LG Nobby
  • Sehr geehrtes Forummitglied,

    die Frage, ob eine entsprechende Rente zugesprochen wird und in welchen Höhe und mit welchen Abschlägen hängt an gesetzlich definierten Voraussetzungen. Es müssen die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Dazu ist jeder Einzelfall exakt zu prüfen.
    Die Ausführungen zur Wartezeit sind grundsätzlich zutreffen und soweit ersichtlich hat auch den Versicherungsträger die Ablehnung auf dieses angeblich nicht erfüllte Tatbestandsmerkmal gerichtet.

    Informationen genereller Art zum Thema finden Sie z.b. Unter : "http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html"

    Bitte beachten Sie die laufenden Fristen – eine entsprechende Belehrung dazu sollte am Ende des Ablehnungsbescheides enthalten sein. Ich rate dazu, dass Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht in ihrer Nähe aufsuchen und mit diesem das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten und etwaige Alternativen erörtern.

    Der konkrete Sachverhalt muss genau aufgearbeitet werden, damit auch alle anrechenbaren Zeiten und alle besonderen Umstände Ihres Falls Berücksichtigung finden.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marc Florian Teßmer
    Rechtsanwalt
  • Hallo mandymaus,

    ich hatte Dein Anliegen an unseren Fachexperten weitergeleitet, der auch bereits geantwortet hat.

    Die Antworten von ihm und aus der Community waren hoffentlich ein klein wenig hilfreich für Dich.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community.
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