Probleme mit der AOK wegen Krankentransporten

Optionen
Bei mir wurde Lungenkrebs festgestellt. Es folgte eine
Lobektomie, bei der ein drittel meines linken Lungen-
flügels entfernt wurde, danach Chemo, Bestrahlung und
Reha. Seit über einem Jahr bin ich in der Nachsorge
im Krankenhaus, da die Gefahr besteht daß immer noch
Krebszellen streuen und ein neues Karzinaom auslösen.
Die Gefahr besteht etwa vier Jahre lang. Ich bin also
mit dem Krankentransport in die Klinik habe Blut-
untersuchung und CT gemacht. Bisher so gut. Heute
habe ich gesagt bekommen, daß diese Krankentransporte
nicht bezahlt werden. Bisher war das alles immer okay.
Ich müsse dies selbst bezahlen. Mit 75,-€ für die
Untersuchung für mich unerschwinglich. Ich bin Rentner
und bekomme Harz IV.
Das kann doch nicht wahr sein.
Was kann ich da machen? Wie kann ich mich gegen solche
Entscheidungen wehren?

Antworten

  • alexander2019 hat geschrieben:
    Bisher war das alles immer okay.

    Dann hast du anscheinend bisher Glück gehabt.

    Denn § 8 Absatz 2 der Krankentransportrichtlinien sagt:
    Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung sind,
    - dass die Patientin oder der Patient mit einem durch die Grunderkrankung vorgegebenen Therapieschema behandelt wird, das eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist,
    und
    - dass diese Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf die Patientin oder den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.

    Diese Voraussetzungen sind in den in Anlage 2 dieser Richtlinie genannten Ausnahmefällen in der Regel erfüllt. Diese Liste ist nicht abschließend.

    Anlage 2 beinhaltet folgenden Ausnahmen:
    - Dialysebehandlung
    - onkologische Strahlentherapie
    - parenterale (= Gabe von Nährstoffen oder Substanzen durch direkte Infusion) antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie

    Soziale Aspekte (z. B. geringes Einkommen) werden in den Krankentransportrichtlinien leider nicht berücksichtigt. 🙁

    Du wirst also die Kosten selbst tragen müssen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.